An die Leine oder nicht?
Neue Hundeverordnung stellt Ordnungsamt vor große Herausforderung

Seit Anfang Januar müssen Hunde in der Öffentlichkeit angeleint sein. Die neue Verordnung zum Berliner Hundegesetz sieht jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor.
  • Seit Anfang Januar müssen Hunde in der Öffentlichkeit angeleint sein. Die neue Verordnung zum Berliner Hundegesetz sieht jedoch eine Reihe von Ausnahmen vor.
  • hochgeladen von Harald Ritter

Seit Jahresbeginn gilt in Berlin allgemeine Leinenpflicht. Dies sieht die neue Verordnung des seit 2016 geltenden Hundegesetzes vor. Es gibt Unschärfen, Unklarheiten und Probleme bei der praktischen Umsetzung.

Die Leinenpflicht entfällt auf Brachflächen und unbelebten Straßen bei sogenannten Bestandshunden, die vor Juli 2016 erworben wurden, wenn der Hundehalter einen Sachkundenachweis (Hundeführerschein) abgelegt und es in mindestens drei der vergangenen fünf Jahren keine Beanstandungen seitens der Behörden gegeben hat. Das klingt kompliziert und ist es auch.

Marzahn-Hellersdorf ist mit rund allein 10 000 amtlich gemeldeten Tieren der Berliner Bezirk mit den meisten Hunden. Entsprechend viele Hundehalter sind täglich unterwegs. Im Zweifelsfall prüfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes die Papiere der Hundehalter und müssen unter Umständen in einer zentralen Datei nachfragen. Wer keine Papiere dabeihat, kann sie auch nachreichen.

Das Ordnungsamt des Bezirks hat aber nur insgesamt 37 Mitarbeiter, von denen bei Weitem nicht alle ständig auf den Straßen Dienst tun können. Zwei Mitarbeiter hat das Ordnungsamt hinzubekommen, die werden aber für den Innendienst benötigt, unter anderem um Anzeigen im Zusammenhang mit den Hundegesetz und Dokumente zu prüfen. Bei Verstößen gegen die Leinenpflicht können Bußgelder von bis zu 10 000 Euro, gegen das Hundegesetz allgemein bis zu 50 000 Euro ausgesprochen werden.

Der Bezirk mit trotz der berlinweit meisten Hunden kein einziges öffentliches Hundeauslaufgebiet. Das Hundegesetz hat die Einrichtung solcher Flächen zwar erleichtert, im Bezirk aber gibt es nur den Hundeplatz des Vereins „Helle Hunde“ an der Weißenfelser Straße. Wer seinen Hund hier toben lassen will, muss Vereinsmitglied sein oder eine Nutzungebühr zahlen. Die Nutzungszeiten für Nichtmitglieder sind zudem eingeschränkt.

„Um mehr Hunde hier toben zu lassen und mehr solcher Zeiten anzubieten, fehlt uns die Kraft“, erklärt die Vorsitzende des Vereins Ramona Steffin. Es müsse mehr Hundeauslaufmöglichkeiten geben.

Unterdessen plant das Bezirksamt auf dem Grundstück an der Weißenfelser Straße eine Schule zu bauen. Einen Ersatz für den Hundeplatz hat die Verwaltung in Aussicht gestellt, aber noch nicht gefunden.

Autor:

Harald Ritter aus Marzahn

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