Sozialverbände beraten Heimopfer
Betroffene können noch bis 30. Juni eine finanzielle Entschädigung beantragen

Die von Bund, Ländern und Kirchen gegründete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ hat die Frist für die sogenannte Anerkennungsleistung für Betroffene bis Ende Juni verlängert.

Wer in den Behindertenheimen und psychiatrischen Einrichtungen der BRD und DDR Unrecht erlitten hat, kann aus dem Stiftungsfonds Entschädigung erhalten. Es geht um Betroffene, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie gedemütigt und gequält wurden und heute noch an Folgewirkungen leiden.

Viele Heimkinder leiden noch heute an den Folgen „von ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde“, heißt es auf der Stiftungsseite. In Berlin betrifft dies etwa 1200 Menschen. Die Opfer bekommen eine einmalige pauschale Zahlung von 9000 Euro und mögliche Rentenersatzleistungen aus dem Stiftungsfonds. „Das Besondere ist hier, dass die Leistung zu 100 Prozent zur freien Verfügung bei der Klientin oder dem Klienten ankommt“, sagt Agnès Bijlsma vom Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF).

Das EJF betreibt eine Beratungsstelle in der Darßer Straße 103 (Tel. 92 90 34-54, E-Mail: aub@ejf.de), die Lebenshilfe am Helene-Weigel-Platz 13 (Tel. 7554912-71, E-Mail: anerkennung-hilfe-berlin@lebenshilfe-berlin.de). Für eine Anmeldung genügt ein Anruf oder eine E-Mail bis 30. Juni.

Weitere Informationen gibt es unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de.

Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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