Betrunkener Fahrradfahrer
Für betrunkenes Fahrradfahren droht der Führerscheinentzug fürs Auto. Und in bestimmten Fällen kann die Polizei dem Missetäter sogar weitere Touren mit dem Drahtesel verbieten. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (Az.: 3 L 636/14.NW) hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist. In dem verhandelten Fall hatte der Radler sich geweigert, einer Anordnung zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung zu folgen. Daher sei auch das Fahrradfahrverbot rechtmäßig, entschieden die Richter.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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