Blinkleuchten irritieren: Die korrekte Beleuchtung fürs Fahrrad
Die Beleuchtung am Fahrrad ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gibt sie vor.
Demnach müssen hinten zwei rote Reflektoren und ein elektrisches Rücklicht montiert sein. Vorne sind ein weißer Scheinwerfer und ein Reflektor Pflicht. An den Pedalen und den Laufrädern sind auch Rückstrahler anzubringen. Klassische Katzenaugen müssen es aber nicht sein, wie Welf Stankowitz vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sagt. Clips an allen Speichenenden sind ebenso zulässig wie reflektierende Streifen an den Seitenwänden der Reifen. "Allerdings sind reflektierende Reifen nicht so gut sichtbar wie beispielsweise Speichenclips."
Alle Leuchten am Rad brauchen ein entsprechendes Prüfsiegel des Kraftfahrt-Bundesamtes, betont Stankowitz. "Das erkennt man an einem Wellenzeichen, dem Buchstaben K und einer Prüfnummer." Radlern, die ohne korrekte Beleuchtung angehalten werden, droht ein Bußgeld von 20 Euro. Blinkleuchten sind übrigens am Rad selbst nicht zulässig, am Körper des Radlers dagegen schon. Trotzdem rät Stankowitz davon ab, sie zu nutzen: "Sie sind stark irritierend." mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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