Fallstricke beim Versicherungsschutz
"Lässt sich der Verursacher feststellen, muss er den angerichteten Schaden wiedergutmachen", erklärt Gerald Archangeli vom Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Je nach Schwere des Unfalls kann das vom Ersetzen beschädigter Kleidung bis zur Zahlung einer lebenslangen Rente reichen." In solchen Fällen springt eine private Haftpflichtversicherung ein. Diese kommt sowohl für Personen- als auch Sachschäden auf. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schuldfrage geklärt ist. Oft bleibt Geschädigten dafür nur der Gang vor Gericht.
Doch selbst wenn klar ist, wer Schuld hatte, stellt sich die Frage: Wie viel Geld steht dem Unfallopfer zu? "Ein Laie ist kaum in der Lage, seine Ansprüche korrekt zu beziffern", sagt Archangeli. "Deshalb rate ich Betroffenen, in komplexeren Fällen einen Anwalt einzuschalten." Dieser kann auf Augenhöhe mit der gegnerischen Versicherung verhandeln, Ansprüchen den nötigen Nachdruck verleihen - und muss vom Unfallverursacher bezahlt werden.
Ganz andere Summen stehen verletzten oder dauerhaft invaliden Unfallopfern zu. Ist jemand etwa länger krankgeschrieben, muss ihm der Unfallverursacher den Verdienstausfall ersetzen. Hinzu kommen oft Ansprüche auf Schmerzensgeld. Schon bei einem gebrochenen Arm lässt sich oft auch eine professionelle Haushaltshilfe abrechnen. Übernimmt stattdessen ein Familienangehöriger die Haus- oder Gartenarbeit, die sonst der Geschädigte erledigt, lassen sich die Arbeitsstunden der Versicherung in Rechnung stellen.
Was aber, wenn der Verursacher weder versichert ist noch Geld hat? "Dann läuft der Geschädigte Gefahr, auf seinen Kosten sitzenzubleiben", sagt Gerald Archangeli. "Wer das verhindern will, sollte sich rechtzeitig um eine Forderungsausfalldeckung kümmern." Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein zur Privathaftpflicht, der pro Jahr rund 20 Euro kostet. Kann der Verursacher nicht zahlen, bekommt das Unfallopfer dank der Ausfalldeckung sämtliche Kosten von der eigenen Versicherung erstattet.
Einige spezielle Regeln beachten sollten geschädigte Autofahrer. "Sie sollten zunächst nicht auf Überrumpelungsversuche hereinfallen", warnt Frank Häcker, Fachanwalt für Verkehrsrecht. "Mancher Unfallgegner versucht, sich mit ein paar Geldscheinen aus der Verantwortung zu stehlen." Doch unter einer kleinen Beule verbergen sich oft gravierende Schäden. "Mein Rat an Geschädigte: Lassen Sie sich auf nichts ein."
Mit besonderer Vorsicht zu genießen sei das "aktive Schadensmanagement" der gegnerischen Versicherung. Vielen Unfallopfern werde angeboten, den Schaden komplett zu regulieren - vom Gutachten eines Sachverständigen bis zur Reparatur inklusive Mietwagen. "Geschädigte haben aber ein Recht darauf, ihren Wagen von einem neutralen Gutachter anschauen zu lassen." Das gelte analog für Werkstätten: "Wer sein Auto in einem Partnerbetrieb der Versicherung reparieren lässt, muss damit rechnen, dass dort äußerst kostensparend gearbeitet wird", sagt Häcker. Apropos: Niemand kann einen Geschädigten zwingen, sein Auto reparieren zu lassen. Dieser könne sich auch die kalkulierten Reparaturkosten auszahlen lassen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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