Alte Öfen bald austauschen
Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger in der Regel als Nachweis aus, dass der Ofen die Grenzwerte nicht überschreitet. Alternativ finden Verbraucher die Werte in den Geräteunterlagen.
Viele alte Kaminöfen stoßen zu viele Schadstoffe aus: Sie müssen einer gesetzlichen Regelung zufolge nach und nach stillgelegt oder nachgerüstet werden. Die Frist für Kaminöfen, die älter als 40 Jahre sind und deren Emissionen die geforderten Grenzwerte überschreiten, läuft schon am 31. Dezember 2014 ab, erläutert der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in Sankt Augustin bei Bonn. Historische Modelle, offene Kamine und Kochherde seien von dieser Pflicht ausgenommen.
In den kommenden Jahren werden die Schonfristen für weitere Modelle ablaufen: 2017 die für Kaminöfen der Baujahre 1975 bis 1984, 2020 für Modelle der Baujahr 1985 bis 1994. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.
Die vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe gemeinsam herausgegebene Broschüre "Heizen mit Holz - So gehts richtig" kann kostenlos unter http://asurl.de/11t6 heruntergeladen bzw. bestellt werden. Auf www.richtigheizenmitholz.de gibt es auch einen Infofilm.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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