Fluchtfenster freihalten
In vielen Bundesländern sind sogar in Einfamilienhäusern zwei Fluchtwege je Stockwerk vorgeschrieben. Das können neben der Treppe und den Türen auch Fenster sein. Solch ein Fluchtfenster dürfe aber nicht zugestellt sein, erläutert Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz beim TÜV Rheinland. Es muss sowohl von innen als auch von außen zugänglich sein. Das bedeutet, Möbel dürfen den Ausstieg nicht be- oder verhindern. Und die Feuerwehr muss problemlos eine Leiter an die Außenwand stellen können.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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