Mieterräte bestimmen mit: Wohnungsbaugesellschaften rufen erstmals zur Wahl auf
Mitte. Die Mieter aller rund 285.000 Wohnungen der sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften können im Sommer erstmals einen Mieterrat wählen.
Bis zum 17. Mai können sich Mieter der Wohnungsbaugesellschaft Mitte als Kandidat für den WBM-Mieterrat bewerben. Die Frist bei der Degewo, zu deren Wahlbezirk Nord auch die Weddinger Quartiere gehören, läuft am 31. Mai ab. Die noch zu konstituierenden Wahlkommissionen verschicken im Juni die Wahlbriefe und organisieren die Wahl. Im September sollen dann die neuen Mieterräte ernannt werden. Je nach Größe der Landesgesellschaften werden bis zu zwölfköpfige Mieterräte gewählt. Der Mieterrat der WBM (28.000 Wohnungen) wird aus fünf Personen, der der Degewo (65.000 wahlberechtigte Haushalte) aus elf Personen bestehen. Die Degewo wählt in fünf Wahlbezirken, die WBM in dreien.
Stimmrecht im Aufsichtsrat
Im Anfang 2016 in Kraft getretenen Wohnraumversorgungsgesetz ist festgelegt, dass zukünftig Mieterräte den städtischen Wohnungsunternehmen über die Schulter schauen. Jeweils ein Mieterratsmitglied wird sogar als stimmberechtigtes Mitglied in den Aufsichtsrat entsandt. Auf die Punkte im neuen Gesetz hatte sich der Senat mit der Initiative vom Mietenvolksentscheid geeinigt. Darin geht es um mehr Mitbestimmung und eine sozialere Vermietungspolitik. So müssen zukünftig von frei werdenden Wohnungen 55 Prozent an Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden.
Die Mieterräte sollen die Mieterinteressen in den Chefetagen vertreten und sind an allen Planungen für Neubau, Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramme sowie zur Quartiersentwicklung beteiligt. Sie kooperieren mit den bestehenden Mieterbeiräten. Bei der WBM gibt es auf Quartiersebene 17, bei der Degewo 22 Mieterbeiräte.
Rechte und Pflichten
Für den Mieterrat kann kandidieren, wer mindestens sechs Monate Hauptmieter mit ungekündigtem Vertrag in der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die gewählten Mieterräte bekommen eine finanzielle Aufwandsentschädigung. Der Mieterrat muss auch regelmäßige Sprechstunden für Mieter anbieten. Dabei geht es nicht um individuelle Mietvertragsangelegenheiten. Informationen zur WBM-Mieterratswahl 2016 www.wbm.de/de/mieterservice. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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