Wie sich Bauherren gegen Schäden und Gefahren absichern können

Das  Baustellenschild entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftung als Bauherr. | Foto: Ingrid Laue
  • Das Baustellenschild entbindet den Bauherren nicht von seiner Haftung als Bauherr.
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Das eigene Haus ist die wertvollste Anschaffung im Leben der meisten Menschen. Ein guter Versicherungsschutz ist daher sehr wichtig, denn unversicherte Risiken können im Schadenfall schnell zu einem finanziellen Desaster führen.

Zu den wichtigsten Versicherungen für private Bauherren gehört die Bauherren-Haftpflichtversicherung, denn der Bauherr haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauobjekt anderen Personen zugefügt werden. Wird ein Passant von umstürzenden oder herabfallenden Bauteilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt, ein Auto zertrümmert oder fällt ein Kind wegen schlechter Beleuchtung und versäumter Absperrung in eine Baugrube, muss der Bauherr für den Schaden gerade stehen. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter und sollte unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten abgeschlossen werden. Manch angehende Häuslebauer sind bereits über ihre Privathaftpflichtversicherung, zumindest für kleinere Baustellen, geschützt. Ein Blick in das Kleingedruckte lohnt sich.

Einen Schutz vor Gefahren wie Diebstahl auf der Baustelle, Vandalismus oder Stürme bietet die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung genannt).

Eine Feuer-Rohbau-Versicherung sichert Schäden durch Feuer während der Bauzeit ab. Da eine Wohngebäudeversicherung in der Regel eine Feuer-Rohbau-Versicherung einschließt, sollte sie bereits bei Baubeginn abgeschlossen werden.

Stirbt der Hauptverdiener während der Laufzeit des aufgenommenen Kredits, bleibt die Familie mit einem Schuldenberg zurück. Geeignet, weil auch preiswert, ist der Abschluss einer Restschuldversicherung. Hierbei wird keine gleichbleibende Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit vereinbart, sondern versichert ist immer nur das jeweils noch abzuzahlende Restdarlehen.

Unfallschutz nicht vergessen

Helfende Hände, auch aus der Nachbarschaft, muss der Bauherr innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft Bau anmelden – unabhängig davon, ob sie unentgeltlich oder gegen Bezahlung arbeiten. Das kann per Postkarte geschehen mit Angabe des Bauobjekts, Baubeginn, Wohnadresse und Baustellenanschrift. Die Helfer sind gesetzlich unfallversichert, auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst. Der Bauherr und seine Frau gelten als Unternehmer und haben diesen gesetzlichen Schutz nicht. Sie sollten eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Zu empfehlen ist, sich mehrere Angebote einzuholen und die Anbieter sorgsam zu vergleichen. Bei oft identischen Leistungen gibt es zum Teil große Beitragsunterschiede. rid

Die Stiftung Warentest hat Bauversicherungen unter die Lupe genommen. Ein Vergleich der Angebote findet sich im Finanztest-Heft 5/2017 oder unter www.test.de.
Autor:

Ingrid Laue aus Lichtenberg

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