Gehalt ist kein Tabu-Thema
Viele Mitarbeiter gehen davon aus, dass sie ihren Kollegen nicht erzählen dürfen, was sie verdienen. Eine Schweigepflicht gebe es jedoch nicht, sagt Hans-Georg Meier. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen seien unwirksam und verletzten Persönlichkeitsrechte. Etwas anderes gelte nur, wenn jemand eine herausgehobene Position einnimmt oder ein spezielles Produkt verantwortet. "Dann kann das Gehalt in bestimmten Fällen Gegenstand einer betrieblichen Kalkulation sein, von der Wettbewerber nichts wissen sollen." In dem Fall kann die Höhe des Gehalts zum Betriebsgeheimnis werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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