Schwarzarbeitern droht Strafanzeige

Den Garten des Nachbarn pflastern? Solange dafür kein Geld fließt, ist das eine Hilfsleistung. | Foto: Kai Remmers
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Ist es Schwarzarbeit, wenn der Nachbar mal den Rasen mit mäht? Oder die Schwägerin regelmäßig auf die Kinder aufpasst? Bei Schwarzarbeit gibt es eine große Grauzone, entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht.

Wenn sich Nachbarn, Familienmitglieder oder Freunde oft gegenseitig unterstützen, ist das nach Ansicht von Rechtsanwalt Reinhard Schütte aus Wiesbaden in der Regel unproblematisch. "Solange der Helfer dafür nur ein Trinkgeld bekommt, ist das in Ordnung", sagt das Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Hilft der Nachbar regelmäßig gegen Bezahlung, könne aus der Hilfe schnell Schwarzarbeit werden. "Und das kann teuer werden."

Eine entscheidende Frage für die Abgrenzung zwischen freundlicher Hilfe und Schwarzarbeit ist: "Will ich Gewinn erzielen oder nicht?", erläutert Schütte. Unterstütze beispielsweise ein Nachbar oder Freund einen Bauherren beim Hausbau, sei es unproblematisch, wenn dieser dafür zum Grillabend eingeladen werde. "Bezahlt der Bauherr seine Helfer aber, kann das schnell Schwarzarbeit sein."

Auch die Frage, wie oft die Hilfe in Anspruch genommen wird, spielt bei der Beurteilung eine Rolle. Wenn etwa die Erzieherin aus der Nachbarschaft regelmäßig auf die eigenen Kinder aufpasse, könne das Schwierigkeiten geben. Wenn das nur ab und zu passiere, sei es kein Problem. "Als Nachbarschaftshilfe gelten alle Tätigkeiten, die nicht nachhaltig und auf Gewinn ausgerichtet sind", stellt Schütte klar. Andernfalls kann die vermeintliche Hilfe ein unangenehmes Nachspiel haben: "Es müssten Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden", sagt Schütte. Außerdem drohe ein Bußgeld. Beziehe der Helfer Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, müsse er möglicherweise auch mit einer Strafanzeige wegen Erschleichens von Sozialhilfeleistungen rechnen. "Das gilt als Betrug."

Wer solche Probleme vermeiden will, sollte Gefälligkeiten oder Hilfsarbeiten nicht üppig entlohnen. Wer die Tochter der Nachbarn öfter zum Babysitten einsetze und sie dafür bezahle, sollte die Beschäftigung lieber offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden. "Dann kann man die Kosten auch steuerlich geltend machen."

dpa-Magazin / mag
Autor:

Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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