Senat weitet Heizkostenhilfe aus
Jetzt auch für Öl, Pellets, Kohle und Flüssiggas
Im Rahmen des Berliner Entlastungspakets sollen jetzt auch Privathaushalte und Gewerbetreibende, die mit Öl, Pellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, einen Heizkostenzuschuss erhalten.
So sollen Haushalte und Unternehmer entlastet werden, die 2022 über 70 Prozent Kostensteigerung gegenüber dem Vorjahr hatten. Bei positiver Entscheidung gibt es einen einmaligen Zuschuss von 80 Prozent dieser Mehrkosten. Maximal ist eine Zahlung von 2000 Euro möglich. Anträge können ab sofort auf der Internetseite der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Antragsberechtigt sind die Eigentümer solcher Heizungen. Mieter sollen die Heizkostenhilfe über ihre Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Wohnungseigentümer müssen den Antrag bei der IBB stellen und die Entlastung an die Mieter weitergeben.
Bisher gibt es Preisbremsen nur für Gas, Strom und Fernwärme, die die Regierung und der Bundesrat beschlossen haben. Die Preise werden ab März 2023 bis Ende April nächsten Jahres gedeckelt und sollen rückwirkend zum Januar und Februar gelten. Berlin sei das erste Bundesland, das mit der Zuschüssen für Öl-, Kohle-, Flüssiggas- und Pelletheizungen eine Lücke schließt und auch denen hilft, „die bisher von den Bundesprogrammen nicht bedacht wurden“, sagt Wirtschaftssenator Stephan Schwarz. Das sind laut Senat über 330.000 Haushalte, die „ebenfalls mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen haben“.
Für die Heizkostenhilfe hat der Senat insgesamt 75 Millionen Euro im Haushalt eingestellt. Dazu kommen weitere Mittel vom Bund. Der Senat rechnet nach dem Königsteiner Verteilschlüssel mit weiteren 93 Millionen Euro. Für Fragen zur neuen Heizkostenhilfe soll auch noch eine Telefon-Hotline geschaltet werden.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.ibb.de/de/energiehilfen/energiehilfen.html#heizkostenhilfe-berlin.
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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