Kinder müssen zahlen: Unterhalt für die Eltern
Können Menschen im Alter die Kosten für die Pflege oder die Heimunterbringung nicht mehr aufbringen, wendet sich das Sozialamt an ihre Kinder. Vom Gesetz her seien Kinder verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern einzustehen, erklärt Jürgen Wabbel, Fachanwalt für Familienrecht.
Bei der Berechnung der Höhe des Elternunterhalts spielt neben dem Einkommen der Kinder auch deren Vermögen eine Rolle. Zum Vermögen zählen zum Beispiel vermietete Eigentumswohnungen, Ferienhäuser, Bankguthaben, Aktien und Wertpapiere, wertvolle Schmuckstücke und Sammlungen oder unbebaute Grundstücke. Nach allgemeinen Grundsätzen müsse ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich auch sein Vermögen nutzen, um Unterhalt zu zahlen, erklärt Wabbel in seinem Ratgeberbuch „Elternunterhalt“.
Allerdings gibt es auch geschütztes Vermögen. Dazu zählt etwa ein selbst genutztes Haus. Hier ist eine Beleihung nicht zumutbar. Auch das Familienauto muss nicht ohne weiteres verkauft werden. Bei einem Zweitwagen könne es allerdings schon zu Diskussionen mit dem Sozialamt kommen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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