Herabgesetzte Ware
Kunden haben beim Kauf von reduzierter Ware die gleichen Rechte wie von normaler Ware. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin. Auch herabgesetzte Kleidungsstücke können reklamiert werden, wenn sie Mängel haben. Der Verkäufer muss zwei Jahre ab Übergabe dafür einstehen, dass die Ware frei von Mängeln ist. Vom Grundsatz her hat der Käufer allerdings zu beweisen, dass die Ware bei der Übergabe schon mangelhaft war. Nur in den ersten sechs Monaten dreht sich die Beweislast um. Da muss der Verkäufer nachweisen, dass er bei Übergabe einwandfrei geliefert hat. Ein Recht auf Umtausch fehlerfreier Ware gibt es nicht. Allerdings sind viele Händler kulant und lassen sich nach Vorlage des Kassenzettels darauf ein.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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