Honorarberater schielen nicht auf Provisionen
Honorarberater erhielten keine Provisionen von Finanzinstituten, sondern würden von ihren Kunden entlohnt, erklärt Karl Matthäus Schmidt den Unterschied zu Bankberatern. Sie werden für ihre Dienste bezahlt. Das ermögliche es ihnen, wirklich im Sinne des Kunden zu entscheiden. "Die Anleger erhalten das für sie beste und kostengünstigste Produkt und nicht das, mit dem die meisten Provisionen verdient werden", sagt der Vorsitzende des Berufsverbands Deutscher Honorarberater (BVDH) und Chef der Berliner Quirin Bank.
"Es gibt ja keine kostenlose Beratung", sagt auch Thomas Wegner vom Bundesverband der Versicherungsberater. Kunden hätten bei Beratungen in einer Bank oder bei einer Versicherung lediglich den Eindruck, dass sie kein Geld für die Informationen, sondern nur für das Produkt zahlen müssten. "Der Berater ist hier im Grunde ein Vermittler, er muss den Anleger sehr motivieren, einen Vertrag abzuschließen." Er lebe von der Provision, die beim Abschluss fällig wird. Die Kosten seien für den Kunden aber wenig transparent, versteckten sich in Gebühren, die automatisch abgezogen würden.
Das Berufsbild des Honorarberaters ist schwammig. Ausführliche gesetzliche Regeln zu seiner Ausbildung gibt es nicht. Auch Vorschriften zu Stundensätzen fehlen. "Spezielle Kontrollvorschriften für Honorarberater gibt es derzeit noch nicht", sagt Schmidt. Experten empfehlen Verbrauchern, dem Berater Fragen zu stellen. Der Kunde sollte mit dem Anbieter den Beratungsbedarf klären und einen Kostenvoranschlag verlangen, empfiehlt Ariane Lauenburg von Stiftung Warentest. "Lassen Sie den Berater unterschreiben, dass er möglichst keine Vergütungen von Dritten nimmt und alle Provisionen offenlegt, die sich nicht vermeiden lassen."
Darüber hinaus könne natürlich die Berufserfahrung Aufschluss über die Kompetenz des Beraters geben, sagt Helmut Weigt vom Finanzplaner Deutschland Bundesverband in Mainz. Je länger jemand in diesem Beruf tätig ist - und das auch hauptberuflich -, umso besser. Eine Berufsausbildung oder ein Studium im Finanzbereich sowie entsprechende Weiterbildungen seien weitere Belege für die Kompetenz.
Die Honorare betreffend habe ein Berater im Grunde drei Möglichkeiten, seine Arbeit zu berechnen, erklärt Wegner. Zum einen könne er dem Kunden seinen Zeitaufwand in Rechnung stellen. Auch könne er mit dem Klienten ein Pauschalhonorar, etwa für eine Erstberatung abmachen. Die dritte Variante: "Es wird auf das betreute Vermögen ein prozentualer Satz vereinbart." Üblich sei ein Satz von einem halben bis zwei Prozent des Vermögens.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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