Wie Kunden um gute Zinsen gebracht werden
Der Hintergrund: Wer vor zehn oder 15 Jahren einen langfristigen Sparvertrag unterschrieben hat, dem wurden Zinsen von vier Prozent und mehr versprochen. "Damals war das Zinsniveau insgesamt höher", erklärt Nauhauser. Entsprechend hoch waren die Sparzinsen. Die lange Niedrigzinsphase hat sie aber ordentlich schrumpfen lassen. Daher versuchen manche Banken, langjährige Kunden loszuwerden.Für Aufsehen sorgte ein Fall in Baden-Württemberg: Dort hatte eine Sparkasse ihren Kunden vor Ablauf der fest vereinbarten Vertragszeit mit einer Kündigung der Sparverträge gedroht. Diese waren mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen worden - mit steigenden Zinssätzen. "In dem Schreiben wurde einfach behauptet, das Kündigungsrecht ergebe sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch", sagt Nauhauser. Für den Deutschen Sparkassen- und Giroverband allerdings ein Einzelfall. "Selbstverständlich erfüllen Sparkassen geschlossene Verträge", erklärt eine Sprecherin.
Verbraucherschützer beobachten allerdings etwas anderes. Denn auch in anderen Bundesländern versuchen manche Geldhäuser, ihre Kunden dazu zu überreden, ihren alten, gut verzinsten Vertrag in einen neuen umzutauschen. Die Mittel sind hier ähnlich: In den Schreiben wird ebenfalls mit Kündigung gedroht. "Das Ziel ist, die Zinsen in den Keller zu drücken", erklärt Eckhard Balke von der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ein solches Vorgehen ist nicht rechtens: "Langfristige Sparverträge, die für eine konkret bestimmte Ansparphase einen Bonuszins versprechen, können vor dem Ende der Laufzeit von dem Institut nicht einfach gekündigt werden", hat das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) in Hamburg festgestellt.
Nicht ganz rechtens ist auch eine andere Masche der Geldinstitute: "Kunden wurden oft Bonuszinsen versprochen, wenn sie die lange Vertragslaufzeiten von bis zu 25 Jahren einhalten", erklärt Niels Nauhauser. Ausgezahlt werden sollten die Bonuszinsen meist bei Vertragsende. Das Problem: Seit Vertragsabschluss wurde die jährliche Verzinsung der Verträge dem sinkenden Zinsniveau angepasst.
"Die Bank kann sich bei laufenden Sparverträgen zwar das Recht vorbehalten, die Zinsen anzupassen", erklärt Nauhauser. "Allerdings darf das nicht willkürlich geschehen." Denn laut Rechtsprechung müssen die Banken einen nachvollziehbaren Referenzzins nennen. Verbraucher sollten daher einen kritischen Blick in ihre Unterlagen werfen. "Zinsklauseln mit dem Zusatz "zur Zeit" sind oft angreifbar", erklärt Nauhauser. "Dann muss die Bank offenlegen, nach welchem Referenzzins sie die Zinsen angepasst hat."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.