Beschluss der Bezirksverordneten verpufft
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hatte sich in seltener Einmütigkeit hinter die Forderungen der Senioren gestellt, die gegen die Baupläne des Eigentümers und höhere Mieten kämpfen und zuletzt den Rückkauf des Gebäudes durch das Land Berlin forderten. Auf das Schreiben des Bezirksamtes, das dazu beitragen soll, die Bewohner vom Hansa-Ufer 5 vor Verdrängung zu schützen, hat Akelius bis heute nicht geantwortet. Das teilte Stadtrat Carsten Spallek (CDU) am 27. Januar mit.
Akelius plant einen Neubau mit 27 Wohnungen sowie Gewerbe, die Aufstockung des bestehenden Gebäudes um anderthalb Geschosse für weitere sieben Wohnungen, den Umbau des Luftgeschosses im Erdgeschoss des alten Hauses und das Schließen seiner Laubengänge. Künftig soll der Komplex kein Altenwohnheim, sondern ein Wohnhaus sein.
Für dieses Vorhaben hat Akelius am 27. März 2014 eine sogenannte Genehmigungsfreistellung nach der Berliner Bauordnung und einen Antrag auf Abweichung für die vorgesehenen Balkone an der Rückseite des Neubaus beantragt. Diese Freistellung ist ein in den Bauordnungen der Länder geregeltes bauordnungsrechtliches Verfahren, das bei kleineren und mittleren Bauvorhaben Anwendung findet. Im Gegensatz zu einem sonst erforderlichen Baugenehmigungsverfahren prüft und überwacht die Bauaufsichtsbehörde nichts. Die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften ist Sache des Bauherrn und seines Architekten.
Weil die Anträge unvollständig waren, musste Akelius sie im Juli 2014 neu einreichen. Am 13. Januar hat das Bezirksamt die Freistellung gegeben. Der Investor kann theoretisch in einem Monat mit dem Bauvorhaben beginnen.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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