Bezirk lehnt temporären Sporthallenbau an der Schule am Kollwitzplatz ab
Prenzlauer Berg. An der unbefriedigenden Sporthallensituation an der Grundschule am Kollwitzplatz wird sich auf absehbare Zeit nichts ändern. Weil die Schule die für sie gebaute Sporthalle an der Sredzkistraße seit gut drei Jahren nicht wie vorgesehen nutzen kann, beauftragte die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) im August das Bezirksamt zu prüfen, ob auf dem Gelände der Schule ein temporäres Gebäude errichtet werden könnte.
In diesem sollte dann der Sportunterricht im Herbst und Winter stattfinden. Wenn das nicht möglich sei, müsse das Bezirksamt schauen, ob es in der Nähe einen geeigneten Standort für solch ein Gebäude gebe.
Das Bezirksamt musste nun der BVV mitteilen, dass sich die Ideen nicht umsetzen lassen. Damit der Schul- und Vereinssport am Standort Knaackstraße 67 stattfinden könnte, wären zwei Hallenteile erforderlich, so Schulstadträtin Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD). Diese ließen sich in einem Baukörper mit den Ausmaßen 32 mal 45 Meter unterbringen. Platz für solch einen Baukörper auf dem Schulgelände gebe es nur auf der Freifläche des Horts. Gegen diesen Standort gibt es aber baurechtliche Bedenken.
Auch in unmittelbarer Umgebung der Schule verfügt das Bezirksamt über keine geeigneten Freiflächen. Eine andere Sporthalle stehe ebenfalls nicht zur Verfügung, so die Stadträtin. Für das laufende Schuljahr habe das Bezirksamt deshalb der Schule Sportunterrichtszeiten in der Alba-Halle sowie in einem freigegebenen Teil der Halle Sredzkistraße zur Verfügung gestellt.
Dass die sportbetonte Schule die für sie extra gebaute doppelstöckige Halle an der Sredzkistraße seit drei Jahren nicht komplett nutzen kann, liegt an Baumängeln. Die Sporthalle war zwischen 1998 und 2003 gebaut worden. 2010 wurde festgestellt, dass sich einige Balken der Dachkonstruktion gebogen hatten. Ein Gutachter empfahl, den oberen Teil der Doppelsporthalle zu sperren. Derzeit gibt es eine juristische Auseinandersetzung zwischen dem Bezirksamt und dem seinerzeit beauftragten Statiker-Büro. Dabei geht es um Schadenersatzforderungen. So lange die juristischen Fragen nicht geklärt sind, können keine Sanierungsarbeiten an der Halle in Auftrag gegeben werden.
Bernd Wähner / BW
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