Im Namen des Volkes
Das Bezirksamt Reinickendorf sucht ehrenamtliche Schöffen und Jugendschöffen

Im Rechtswesen spielen Schöffen eine wichtige Rolle. | Foto:  Pixabay
  • Im Rechtswesen spielen Schöffen eine wichtige Rolle.
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Bei vielen Gerichtsverfahren sind Schöffinnen und Schöffen, also Laienrichter, an den Verhandlungen und dem Urteilsspruch beteiligt. Für dieses Ehrenamt werden aktuell neue Kandidaten für die Zeit zwischen 2024 und 2028 gesucht – als Schöffe als auch als Jugendschöffe.

Die Schöffen werden im Landgericht Berlin und im Amtsgericht Tiergarten eingesetzt. Sie müssen mindestens 25 und dürfen höchsten 69 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein Hauptwohnsitz in Reinickendorf, keine Vorstrafen, außerdem, wie es in der Ausschreibung heißt, "die gesundheitliche Eignung".

Interessentinnen und Interessenten melden sich ab sofort bis Ende Januar 2023 beim Bezirkamt Reinickendorf von Berlin. Abteilung Soziales und Bügerdienste. Bezirkswahlamt. Teichstraße 65, Haus 1, 13407 Berlin. Mehr Infos gibt es auf bwurl.de/18hw, unter Telefon 902 94 21 23 oder per E-Mail an Wahlhelfer@reinickendorf.berlin.de.

Die Jugendschöffinnen und -Schöffen werden für die Jugendgerichte gesucht. Bewerber dürfen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie die deutsche Sprache beherrschen. Der Lebensmittelpunkt muss in Reinickendorf liegen. Eine mögliche Verurteilung darf nicht höher als bei sechs Monaten Freiheitsstrafe gelegen haben, schwebende Ermittlungsverfahren schließen eine Bewerbung ebenso aus wie ein Vermögensverfall. Außerdem sollten erzieherische Fähigkeiten oder die Tätigkeit in der Jugenderziehung vorliegen. Ansprechpartner bei den Jugendschöffen ist das Reinickendorfer Jugendamt. Mehr Informationen gibt es online auf bwurl.de/18hx per E-Mail an jugendschoeffen@reinickendorf.berlin.de oder unter Telefon 902 94 60 06.

Beim Schöffenamt werden die Kandidaten in eine Vorschlagsliste aufgenommen. Eine Berufung ist also nicht sicher.

Schöffen, beziehungsweise Jugendschöffen erfüllen den Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung. Sie fungieren dadurch, dass sie nicht über eine speziell juristische Ausbildung verfügen aber eigene Berufs- und Lebenserfahrung haben, als Vertreter "ganz normaler Bürgerinnen und Bürger". Dadurch soll "die Strafjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleiben." In der Praxis sind Schöffen in einer Hauptverhandlung an allen Entscheidungen des Gerichts mitbeteiligt. Sie haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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