Gräber werden eingeebnet
Reinickendorf. Das Bezirksamt gibt bekannt, dass das Nutzungsrecht an bis zum 31. Dezember 1996 erworbenen Grabstätten oder bis zum 31. Dezember 1956 erworbenen Familiengrabstätten auf den nachstehend genannten landeseigenen Friedhöfen zum 31. Dezember 2016 abläuft. Es geht um die Friedhöfe Humboldtstraße 74-90, Thiloweg 2, Waidmannsluster Damm 13, Wilhelm-Blume-Allee 3, Sandhauser Straße 110, Frohnauer Straße 112-122, Schulzendorfer Straße 53c, Hainbuchenstraße 64-76, Zabel-Krüger-Damm 176-186. Die Nutzungsberechtigten der einzuebnenden Grabstätten werden gebeten, nach vorheriger Anmeldung im Büro des betreffenden Friedhofes oder in der Friedhofsverwaltung, die Grabausstattungsgegenstände wie Grabmal oder Pflanzen bis zum 31. Dezember 2016 zu entfernen. Die Einebnung der Grabstätten erfolgt nach dem 31. Dezember 2016. Nähere Hinweise sind den Aushängen an den Friedhofseingängen zu entnehmen. CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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