Stallpflicht für Geflügel
Reinickendorf. Geflügel, das in einem Abstand von bis zu 500 Metern Entfernung zu den Uferbereichen der Havel, des Tegeler Sees, Heiligensee, Flughafensee und Hohenzollernkanal gehalten wird, muss in geschlossene Ställe verlegt werden. Das geht aus einer am 18. Februar in Kraft getretenen Allgemeinverfügung des Bezirksamtes hervor. Hintergrund sind die zuletzt verstärkt aufgetretenen Fälle von Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt. Die toten Tiere wurden zwar bisher nicht in Reinickendorf, sondern vor allem entlang des Landwehrkanals entdeckt. Durch die Allgemeinverfügung soll aber das Risiko einer Verbreitung des Virus auch im Bezirk auf ein Minimum reduziert werden. Ihr vollständiger Inhalt kann im Internet auf bwurl.de/137k abgerufen werden. tf
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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