Ganz schön eng in der Luitpoldstraße
Abstand zwischen Alt- und Neubau ist aber korrekt
Früher lag hier ein Gärtchen, dem sich eine hohe Hecke anschloss. Heute ragt auf dem Grundstück ein mehrgeschossiger Neubau auf.
Nachverdichtung, um Wohnraum zu schaffen, heißt das im städtebaulichen Fachjargon. Mancher in der Nachbarschaft fragt sich: Geht alles mit rechten Dingen zu? Sind die Abstände zwischen den Wohnhäusern in der Eisenacher Straße 18 und Luitpoldstraße 9 nicht zu gering? Diese Bedenken hat die Verordnete der Linken-Fraktion in der BVV, Christine Scherzinger, in einer mündlichen Anfrage Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne) vorgetragen.
Der entwarnt: alles korrekt. Jörn Oltmann gibt zwar zu, die Situation auf dem Eckgrundstück, auf dem sich nun der kleine Wohnblock aus den Sechzigern und der Neubau befinden, sei bei vier Metern Seitenabstand zwischen bestehendem Gebäude und Neubau und drei Metern von Rettungsbalkon zu Rettungsbalkon zweifellos beengt, aber die Mitarbeiter seiner Fachbereiche Bauaufsicht und Stadtplanung hätten den Ermessensspielraum, der ihnen zusteht, nicht überdehnt.
Die Berliner Bauordnung, sagt Oltmann, lasse Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu. Dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, weder Belange von Nachbarn noch solche der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betroffen sind. Hinsichtlich des Brandschutzes hätten Feuerwehr und Prüfingenieur ebenfalls grünes Licht gegeben.
Auch eine ausreichende Belüftung und Belichtung der Wohnungen, nachgewiesen in einer „Verschattungsstudie“, seien gewährleistet, so Stadtrat Oltmann, desgleichen der „Sozialabstand“. Hier geht Jörn Oltmann in seiner Antwort ins Detail: „An der gegenüberliegenden Außenwand des Neubaus befinden sich keine Aufenthaltsräume mit Fensteröffnungen, die das Wohnen im Bestandgebäude beeinträchtigen beziehungsweise stören würden. Außerdem führt nur der offene Flurbereich vom Sicherheitstreppenraum zu den Wohnungseingangstüren der insgesamt sechs Wohnungen. Gesunde Wohnverhältnisse sind gewährleistet.“
Einen Makel gibt es aber doch: Im Haus aus den 60er-Jahren stehen schon länger sieben Wohnungen leer. Die Zweckentfremdungsstelle des Bezirksamts hat ihre „Rückführung in den Wohnungsmarkt“ angeordnet, wie Ordnungsstadträtin Christiane Heiß (Grüne) ausführt. Daraufhin hat der Eigentümer eine Leerstandsgenehmigung beantragt, die jedoch abgelehnt worden ist. Zu beiden Vorgängen muss der Eigentümer angehört werden. Die Fristen laufen noch.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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