Mehr Mitwirkung für Senioren
Tempelhof-Schöneberg. Am 4. August 2016 ist das „Gesetz zur Stärkung der Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben im Land Berlin“ in Kraft getreten. Durch die Neufassung ergeben sich einige wesentliche Änderungen. Alle wahlberechtigten Senioren werden über die Wahlen zu den bezirklichen Seniorenvertretungen per Post benachrichtigt. Briefwahl ist möglich. Die Bezirke sind verpflichtet, mindestens fünf Wahllokale einzurichten. Wahlen zur Seniorenvertretung und die Berufung der gewählten Mitglieder müssen innerhalb von höchstens sechs Monaten nach den BVV-Wahlen abgeschlossen sein. KEN
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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