Verwaltungsgericht weist Eilanträge von Unternehmen zurück
Groß-Hostel an der Freiheit 11 ist zulässig
Das Groß-Hostel an der Freiheit darf gebaut werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt in zwei Eilverfahren entschieden.
Auf dem Grundstück Freiheit 11 will ein Investor die ehemalige Textilfabrik zu einem Hostel mit über 1300 Betten umbauen. Das Bezirksamt hatte den nötigen Bauantrag dafür schon vor etwa zwei Jahren genehmigt. Doch es gab Einwände von benachbartem Gewerbe, das die Baugenehmigung für rechtswidrig hielt und sich gerichtlich mit Eilanträgen zur Wehr setzte. Nun hat das Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden: Das Groß-Hostel ist dort im reinen Arbeitsgebiet zulässig. „Die Baugenehmigung verstößt nicht gegen Nachbarrechte der Antragstellerinnen“, heißt es zur Begründung.
Gemeint sind die BSR, die an der Freiheit 16 die Biogasanlage West betreibt, die Deutag als Betreiberin des Asphaltmischwerks an der Freiheit 9 sowie die Hegemann GmbH mit ihrer Werft an der Freiheit 10. Die Antragstellerinnen seien der Auffassung, dass ein derart störempfindliches Vorhaben (Hostel) im reinen Arbeitsgebiet ihren Gebietserhaltungsanspruch verletze, teilt das Gericht mit. Sie müssten deshalb Betriebseinschränkungen fürchten, weil ihre Betriebe das Hostel unzumutbaren Lärm- und Geruchsbelästigungen aussetze. Daher sei das Vorhaben ihnen gegenüber rücksichtslos.
Hostel muss Lärm ertragen können
Das aber sah das Gericht anders. So könne die Betreiberin der Biogasanlage eine Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs schon deshalb nicht geltend machen, weil ihr Grundstück in einem anderen Baugebiet liege. Das gelte zwar nicht für die beiden anderen Antragstellerinnen. „Deren Gebietserhaltungsanspruch ist jedoch nicht verletzt, da dort Gewerbebetriebe aller Art zulässig sind.“ Das Hostel wiederum müsse bestehende Immissionsbelastungen bis zu einem gewissen Grad hinnehmen. Gegenüber Lärm schirme es durch Fenster ab, die nicht geöffnet werden können.
„Unsere Baugenehmigung wurde damit bestätigt, wir haben also rechtmäßig gehandelt“, kommentiert Frank Bewig (CDU) die Gerichtsentscheidung. Das Hostel sieht der Baustadtrat positiv und hofft auf viele junge Leute.
Gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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