Jetzt ruht die Axt: „Baumschonzeit“ gilt bis Ende September
Spandau. Seit dem 1. März sind die Kettensägen verstummt. Die Schonzeit für Bäume und Sträucher hat begonnen. Kleinere Heckenschnitte sind aber weiter erlaubt.
Hobbygärtner sollten sich den 1. März im Kalender rot angestrichen haben. Denn die gesetzliche Gehölzschonzeit hat begonnen. Bäume dürfen außerhalb des Waldes nicht mehr gefällt werden. Darauf weist das Umwelt- und Naturschutzamt Spandau hin. Während dieser „Sommerpause“ ist es außerdem verboten, Hecken, Büsche, Sträucher, Röhrichte oder Schilf großflächig zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Das Ziel der Schonzeit ist klar: Die im Frühling erwachende Tierwelt soll geschützt werden. Denn Vögel, Bienen, Hummeln und Schmetterlinge leben in Bäumen und Sträuchern, bauen dort ihre Nester oder ernähren sich von den Blumen und Früchten. „Aus diesem Grund betrifft das Fällverbot nicht nur die klassischen Laubbäume, sondern gilt auch für Obstbäume, Nadelbäume, Sträucher und Hecken und zwar unabhängig von ihrer Art und Größe“, erläutert das Amt. Die Schonzeit dauert bis zum 30. September. Bis in den Herbst können die schweren Holzarbeiten also ruhen und Freunde des ordentlichen Gartens etwas entspannen.
Die (elektrische) Heckenschere muss aber nicht schweigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind weiter erlaubt. Dabei muss aber Rücksicht auf brütende Vögel genommen werden, weshalb das Kappen dicht über dem Boden nicht erlaubt ist. Wer die Heckenschere ansetzt, sollte das Gewächs auf versteckte Vogelnester prüfen. „Ist Nachwuchs unterwegs, gilt es zu warten, bis die Jungvögel das Nest verlassen haben“, rät das Naturschutzamt. Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Auch genehmigte Baumaßnahmen sind betroffen
Die „Baumschonzeit“ gilt übrigens auch für bereits genehmigte Bauvorhaben. Grundstücke dürfen ergo erst wieder ab dem 1. Oktober von Gehölzen beräumt werden. Ausnahmen gibt es laut Naturschutzamt nur, wenn die Verkehrssicherheit betroffen ist, das Fällen nicht zu einer anderen Zeit erfolgen kann und die Maßnahme im öffentlichen Interesse ist. Um festzustellen ob alle drei Bedingungen erfüllt sind, braucht es die Zustimmung der Behörde. Wer sich also nicht sicher, ob seine gärtnerischen Aktivitäten der Natur helfen oder schaden, kann sich an das Umwelt- und Naturschutzamtes Spandau wenden – egal, ob Gartenliebhaber, Häuslebauer oder großer Bauherr. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.