Vergabeverfahren für Kant-Mensa war zulässig

Spandau. Das Bezirksamt hat beim Ausschreibungsverfahren für das Bauvorhaben der Mensa am Kant-Gymnasium nicht gegen das Vergabegesetz verstoßen. Das hat das Rechtsamt Spandau jetzt festgestellt.

Der Vorgang sei gemäß der geltenden Rechtslage nach dem Vergabegesetz abgelaufen, so Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung auf Anfrage der SPD-Fraktion Anfang Juli. Jede andere Behauptung sei widerlegt. "Die Aufhebung der ersten Ausschreibung und die Neuausschreibung waren nicht nur rechtens, sondern auch die einzige Möglichkeit für das Bezirksamt zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis zu kommen."

Wie berichtet war der Mensarohbau im Februar dieses Jahres zunächst öffentlich ausgeschrieben worden. Das günstigste Firmenangebot betrug damals etwa 378 000 Euro und war damit rund 88 000 Euro teurer als kalkuliert. Die Baumaßnahme wurde deshalb ein zweites Mal ausgeschrieben, diesmal aber beschränkt, das heißt, Firmen wurden gezielt angesprochen. Am Ende verteuerte sich das Bauvorhaben jedoch um weitere 6000 Euro, weil das günstigste Angebot bei der erneuten Ausschreibung bei 384 000 Euro lag.

Finanzieller Schaden ?

Thorsten Schatz, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, beantragte daraufhin Einsicht in die Unterlagen. Die Fraktion vermutete, dass gegen das Vergabegesetz des Landes Berlin verstoßen wurde und dem Land Berlin als Fördermittelgeber somit ein finanzieller Schaden entstanden sei. Ihrer Ansicht nach hätte der Bürgermeister auch im zweiten Verfahren öffentlich ausschreiben müssen. Das Ergebnis der Akteneinsicht steht noch aus.

"Auch wenn das Rechtsamt nichts zu beanstanden hat, bleibt festzuhalten, dass die Ausschreibung unglücklich gelaufen ist", sagt Thorsten Schatz. Neben dem finanziellen Verlust habe es für die Schüler eine unnötige Zeitverzögerung gegeben. Insgesamt sind für den Mensa-Bau an der Bismarckstraße 54 etwa 1,5 Millionen Euro veranschlagt.

Ulrike Kiefert / uk
Autor:

Ulrike Kiefert aus Mitte

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