Trotz steigender Zahlen
Netz an Corona-Teststellen in Spandau nicht engmaschig genug

Eine von mittlerweile mehr als 20 Teststationen befindet sich an der Breiten Straße. | Foto: Thomas Frey
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Eine der zuletzt eröffneten Corona-Teststationen befindet sich auf der Zitadelle, wo am 22. April einTestzentrum eröffnete. Gut eine Woche zuvor ging auf dem ehemaligen Postgelände an der Ruhlebener- und Klosterstraße die "Corona Teststation Spandau" in Betrieb.

Dies sind nur zwei Beispiele für die inzwischen steigende Zahl an Testmöglichkeiten in spandau. Auf der Internetseite www.test-to-go.berlin der Senatsverwaltung für Gesundheit fanden sich zum Stand 23. April, ingesamt 29 Standorte. Die Angaben sind manchmal überholt und hinken häufig dem tatsächlichen Stand hinterher. So war zu diesem Zeitpunkt noch "Schnelltest Deutschland" am Wohlrabedamm verzeichnet, owohl diese Stelle inzwischen geschlossen ist. Andere Adressen waren noch nicht verzeichnet. Und zwei befinden sich knapp außerhalb des Bezirks.

Insgesamt hat Spandau ohnehin kein ausreichend dichtes Netz an Teststationen. Noch immer gibt es im Bereich Gatow und Kladow große Lücken. Es müssten noch einige mehr werden, sagt Gesundheitsstadtrat Frank Bewig (CDU). Wenn mittlerweile fast überall ein Testnachweis verlangt werde, brauche es entsprechend viele Angebote, den zu bekommen.

Er habe bereits im März der Senatsgesundheitsverwaltung drei Standorte genannt, an denen das Einrichten großer Testzentren möglich wäre, erinnert der Stadtrat. Einer davon sei das alte Postgelände gewesen. Außerdem die Eventhalle an der Paulsternstraße sowie das Areal der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in der Wilhelmstadt.

Die Eventhalle befindet sich jedoch in Privatbesitz und die Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne im Bundesvermögen. Letztere könnte erst nach längeren Verhandlungen genutzt werden. Schneller könnte dagegen das Einrichten von Test-Standorte in weiteren Apotheken gehen. Sie hätten die Möglichkeit, vor ihrem Geschäft zu testen, sagt Frank Bewig. Der Senat habe die Sondernutzungsgebühr für das Straßenland erlassen. Nur Genehmigungskosten würden weiter anfallen. Der Testbetrieb im Freien muss beantragt werden und kann nur dort stattfinden, wo kein Gehweg blockiert wird.

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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