Wieder Sorge um Leerstand von Häusern
Steglitz. Das Wohnhaus am Hindenburgdamm, Ecke Gardeschützenweg hat inzwischen traurige Berühmtheit über die Bezirksgrenzen hinweg erlangt. Seit Jahren steht es leer. Es ist aber kein Einzelfall. Aktuell wurden dem Wohnungsamt zwei weitere Häuser gemeldet, die seit Jahren leer stehen sollen. Allerdings scheint es mit diesen Eigentümern keine Probleme zu geben.
„Villa Gertrud“ steht an der Eingangssäule des alten Hauses in der Kommandantenstraße 92. Das verwilderte Grundstück lässt kaum einen Blick auf die Villa aus gelbem Backstein frei. Die Seitenwand ist mit Graffiti beschmiert, einige Rollläden sind heruntergezogen, das ganze Grundstück ist durch einen Bauzaun gesichert.
Das Haus soll seit Jahren leer stehen. „Wie lange das Haus tatsächlich leer steht, kann ich nicht sagen“, erklärte Stadtrat Michael Karnetzki auf Anfrage aus der SPD-Fraktion. Der Eigentümer habe inzwischen aber einen Leerstandsantrag gestellt. „Dessen Genehmigung hängt von Nachweisen über die Sanierung des Wohnraumes ab“, fügte der Stadtrat hinzu. Ein Leerstandsantrag wird zum Beispiel gestellt, um den Leerstand erklären oder genehmigen zu lassen, wenn eine Sanierung geplant ist. Damit kann der Eigentümer dem Zweckentfremdnungsverbot von Wohnraum entgegen wirken. Allerdings muss er auch nachweisen, dass der Wohnraum tatsächlich saniert wird und wieder vermietet werden soll.
Ebenfalls Leerstand vermutet die SPD-Fraktion im Mehrfamilienhaus in der Undinenstraße 4. Doch der Schein trügt. Das Haus sei zum Teil bewohnt, informiert Karnetzki über das Ergebnis einer Vor-Ort-Besichtigung. In den unbewohnten Wohnungen seien laufende Sanierungsarbeiten erkennbar, erläuterte Karnetzki. Er rechne daher mit einer Wiedervermietung.
Die Eigentümer der beiden Immobilien seien allerdings von seiner Verwaltung um Stellungnahmen gebeten worden. Ebenfalls werde in beiden Fällen der Fortgang der Maßnahme bis zum Ende verfolgt, erklärte der Stadtrat.
Zur Zeit sehe das Bezirksamt bei beiden Objekten keinen Anlass, besondere Maßnahmen zu ergreifen, um stärkeren Druck auf die Eigentümer auszuüben. Eine Möglichkeit wäre etwa ein Amtsverfahren wegen Zweckentfremdung. „Wir gehen in beiden Fällen davon aus, dass hier eine Wiedervermietung geplant ist“, stellte Karnetzki fest. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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