Ringen um die Sterbeurkunde
Brigitte S. (82) aus Mitte wollte nach dem Tod ihres Sohnes dessen Nachlass regeln. Die Sterbeurkunde beantragte sie beim Amtsgericht, weil er mit einer Chinesin verheiratet gewesen war. Laut den Unterlagen des Gerichts bestand die Ehe aber noch bis zum Tod des Sohnes. Es weigerte sich daher, die Urkunde auszustellen und leitete den Fall an die Senatsjustizverwaltung weiter. Wie sich herausstellte, hatte ihr Sohn es offenbar zu Lebzeiten versäumt, die deutschen Behörden über die Scheidung noch über die Tatsache, dass darüber eine chinesische Scheidungsurkunde vorliegt, zu informieren. Ohne eine amtlich beglaubigte Übersetzung wollte die Justizverwaltung die Urkunde aber auch nicht anerkennen. In dieser Situation bat Brigitte S. die Kummer-Nummer um Hilfe. In kurzer Zeit konnte das Büro zwei Übersetzer benennen. Nach insgesamt vier Monaten behördlichen Schriftwechsels konnte Brigitte S. dann eine anerkannte Übersetzung liefern und war nach der kleinen Odyssee froh, nun die notwendigen Schritte auf ihrem schweren Gang beschreiten zu können.
Autor:Christian Sell aus Mahlsdorf |
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