Brache vermüllt: Bezirksamt will sich an den Eigentümer wenden
Weißensee. Die Brachfläche neben der Charlottenburger Straße 23a ist ein Schandfleck. Brigitte Schaffmann will das so nicht hinnehmen. Ursprünglich stand auf diesem Grundstück ein Gebäude des VEB Baureparaturen, weiß sie. Die Weißenseerin betreibt nicht weit entfernt eine Pension.
"Vor etwa fünf Jahren wurde das Gebäude abgerissen und ein Bauzaun aufgestellt. Ich und viele andere dachten: Jetzt entsteht hier ein Wohnhaus."
Aber die Fläche verwilderte. Unkraut wuchert an manchen Stellen meterhoch. Im vergangenen Herbst wurde schließlich der Bauzaun entfernt. Das nutzt nun manch einer, um seinen Müll zu entsorgen.
So liegen auf dem Grundstück bereits alte Autoreifen, Reste einer Waschmaschine, ein inzwischen völlig demolierter Fernsehapparat, ein ausrangiertes Spülbecken und jede Menge achtlos weggeworfener Müll. Ein gewiefter Altkleidersammler stellte außerdem illegal einen Sammelcontainer an den Rand. Da er sich nicht auf öffentlichem Straßenland befindet, darf ihn das Bezirksamt nicht entfernen, so wie es das mit anderen illegal aufgestellten Containern in Weißensee tut.
Brigitte Schaffmann weiß aus Gesprächen mit Gästen ihrer Pension, dass diese Brachfläche kein gutes Licht auf das Image von Weißensee wirft. Auch viele Nachbarn meinen: Hier müsste endlich mal Ordnung geschaffen und die illegale Müllentsorgung unterbunden werden.
"Leider kann das Ordnungsamt in der Sache nur bedingt tätig werden", erklärt der Stadtrat für öffentliche Ordnung, Torsten Kühne (CDU), auf Anfrage der Berliner Woche. Es handele sich um eine private Fläche, für deren Reinigung der Eigentümer verantwortlich ist.
"Ein ordnungsrechtlicher Eingriff wäre nur möglich, wenn von dem Grundstück eine Gefahr ausgeht. Das wäre der Fall, wenn hier etwa umweltschädliche Stoffe abgelagert würden, das Gelände eine Brutstätte von Ratten sein oder beim Betreten des Geländes eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Personen bestehen würde", erklärt der Stadtrat.
Eine Kontrolle habe aber ergeben, dass von dem Grundstück keine entsprechenden Gefahren ausgehen. Was die Verschmutzung betrifft, werde das Ordnungsamt den Eigentümer mit der Bitte anschreiben, das Grundstück zu säubern und es zur weiteren Verhinderung von illegalen Ablagerungen einzuzäunen, verspricht Kühne. Er räumt aber ein: "Eine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung unserer Forderungen gibt es allerdings nicht."
Bernd Wähner / BW
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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