Zwangsarbeit
Organisation des Zwangsarbeitseinsatzes in Berlin T. I.

Anmerkungen zum Arbeitseinsatz innerhalb der Berliner Stadtverwaltung, der Bezirksämter sowie der städtischen Eigenbetriebe
Bedingt durch die Einziehungen zur Wehrmacht, trat, wie, in vielen anderen Kommunen ein Mangel an einfachen Arbeitskräften – die neben der bäuerlichen Bevölkerung zuerst zur Wehrmacht eingezogen wurden – innerhalb der städtischen Verwaltung der Reichshauptstadt, in den Bezirksämtern, sowie bei den städtischen Eigenbetrieben und -gesellschaften ein. Diesem Arbeitskräftemangel wurde durch verstärkten Einsatz von deutschen Arbeitern aus anderen Gebieten des Deutschen Reiches, sowie mit ausländischen zivilen Arbeitern und Angestellten entgegengewirkt.
Was kaum bekannt ist, aber eine wesentliche Rolle bei der Bewertung der städtischen Ausländer-Lager spielt, ist die strukturelle, verwaltungstechnische Organisation des Arbeitseinsatzes innerhalb der städtischen Verwaltung der Reichshauptstadt, der hier nur in sehr stark verkürzter Form dargestellt werden kann.
Der Arbeitseinsatz innerhalb der Verwaltung Berlins war bedingt durch die Funktion als Reichshauptstadt – die Machtzentrale des Dritten Reiches und als Zentrum der deutschen Wirtschaft – geprägt. Er unterstand einer straff organisierten zentralen Führung. Der Arbeitseinsatz ausländischer Arbeiter und Angestellter begann in Berlin nicht mit dem Ausbruch des 2. Weltkrieg, sondern bereits 1938. Er steht im Zusammenhang mit den geplanten Umbau Berlins zur „Welthauptstadt Germania“. Schwerpunkte dabei waren der Ausbau des Zentrums, der Bau von Siedlungen – darunter auch Charlottenburg Nord – und der Ausbau der Rüstungsindustrie. Hierfür waren mehr Arbeitskräfte notwendig als in Berlin vorhanden waren. Bereits in seinem wirtschaftlichen Lagebericht für die Monate August und September 1937 an den Reichsarbeitsminister stellte der Berliner Stadtpräsident und Oberbürgermeister Lippert fest, daß in Berlin die „Arbeitsbeschaffung schon seit langem in eine Arbeiterbeschaffung“ umgeschlagen ist. (1)
Die Grundsatzfrage, ausländische Arbeiter einzusetzen lag nahe, denn vor Kriegsbeginn lebten 62 240 Ausländer in Berlin, von denen 30 310 deutscher „Volkszugehörigkeit“ waren. Diese Ausländer hatten überwiegend in Berlin ihren ständigen Wohnsitz, zählten also zur einheimischen Bevölkerung. Das Ergebnis der Volkszählung vom 17.05. 1939 ergab, dass in Charlottenburg 7 552 und im Wilmersdorf 6 836 Ausländer wohnten. (2) Nach der Annektion des Sudetenlandes 1938 wurde eine „Anwerbung“ von 6 000 Sudetendeutsche vorgenommen, welche sich als unzureichend erwies. Das Landesarbeitsamt Berlin errechnete allein für die Planungen des Generalbauinspektor für die Reichshauptstadt für Ende 1938 einen Grundbedarf von 25 000 Bauarbeitern, zu denen 1939 weitere 15 000 hinzukommen müßten, um die Bauvorhaben zu realisieren. Der Berliner Arbeitsmarkt konnte diese Menge nicht absichern.
Die Herbeischaffung auswärtiger, zuerst volksdeutscher und – von März / April 1939 an – tschechischer Arbeiter warf das Problem ihrer Unterbringung auf. Bereits in einer Besprechung am 07.12. 1938 im Landesarbeitsamt wurde diese Frage geklärt, indem man sich einigte, dass die in Berlin tätigen auswärtigen – darunter auch deutsche Arbeiter – grundsätzlich in Gemeinschaftslagern unterzubringen seien.
Aus der Nachweisung der Anstaltshaushaltungen nach der Art der Anstalten 1939 geht hervor, dass in Berlin bis zum 17.05. 1939 bereits 269 Gemeinschaftsunterkünfte eingerichtet waren (3)
Prof. Laurenz Demps, Helmut Bräutigam und Rainer Kubatzki haben in ihren umfangreichen Erarbeitungen zur Geschichte der Zwangsarbeit in Berlin – die an ihrer Aktualität nichts eingebüßt haben – herausgearbeitet, dass die Reichshauptstadt Berlin bedingt durch ihre Aufgabenstellung an diesen Gemeinschaftsunterkünften in der Form beteiligt war, dass sie selbst Lager zentral plante, einrichtete und betrieb. (4)
Eigenmächtige Planungen von Stadtbezirken in Bezug auf die Schaffung eigener Lager für „auswärtige Arbeiter“ waren bei der bestehenden Verwaltungsstruktur, oder sollte man sagen: Verwaltungshierarchie vom strikten oben nach unten (Führerprinzip) dadurch ausgeschlossen. Nur die Stadtverwaltung richtete diese Lager ein, welche vor allem unter der Bezeichnung „Wohnlager für die auswärtigen Arbeiter der Reichshauptstadt“ bekannt sind. Rainer Kupatzki führt in seiner Erarbeitung diese Lager auch unter der Bezeichnung „städtische Ausländerlager“ und „Gemeinschaftslager“ an. Kubatzki stellte zugleich fest, dass neben der Stadtverwaltung nur nachfolgend genannte Städtische Eigenbetriebe: „Berliner Gaswerke, Berliner Licht und Kraft AG (Bewag), sowie die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG; BVB) berechtigt waren, eigene Lager zu betreiben. (5)
Selbst deren Planung und Einrichtung behielt sich die Stadtverwaltung vor. Alle anderen Städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe, z.B.: die Wasserwerke, Stadtreinigung, Müllabfuhr, die Berliner Flughafen GmbH, sowie die städtischen Wohnungsgesellschaften verfügten über keine eigenen Lager, konnten auch keine errichten, auch die Stadtbezirke nicht, deren Arbeitskräftebedarf weit hinter den Anforderungen der Rüstungsindustrie und des Luftschutzbau angestellt wurden. Ein dringender Bedarf an Arbeitskräften durch die Bezirke wurde nicht gesehen, da die Bezirke auf Grund der Kriegsverwaltungsordnung der Reichshauptstadt Berlin vom 01.09. 1939 ihre kümmerliche Daseinsfürsorge für den Bezirk nahezu eingestellt hatten, wie den im Landesarchiv befindlichen Kriegsverwaltungsberichten von Wilmersdorf und Charlottenburg zu entnehmen ist. (6)
Die Absicherung des Bedarf dieser Einrichtungen und Stadtbezirke an zusätzlichen Arbeitskräften wurde von der Stadtverwaltung durch ein Beantragungsverfahren abgedeckt. Unter den von der Stadt Berlin eingerichteten Gemeinschaftslagern sind auch jene Lager zu verstehen, in denen auch die deutschen Arbeitskräfte mit untergebracht waren. Es ist zu beachten, dass allein im Zeitraum Oktober 1940 bis September 1942 in Berlin 530 866 deutsche Arbeitskräfte aus anderen Gebieten des Deutschen Reichs eingesetzt wurden. (7) Helmut Bräutigam merkte dazu an: »[...] Auch Deutsche waren zur Zeit der NS-Diktatur Formen des Arbeitszwangs unterworfen. Arbeitskämpfe waren seit 1933 verboten, in den Folgejahren wurde die Vertragsfreiheit bei Arbeitsverhältnissen eingeschränkt, schließlich 1938 die Dienstpflichtordnung eingeführt. Sie ermöglichte, Arbeitskräfte auch gegen ihren Willen zugunsten »staatspolitisch wichtiger« Aufgaben einer anderen Firma oder einem anderen Arbeitsplatz zuzuweisen.« (8)
Zahlreiche deutsche Arbeiter waren auf diesem Wege zur Arbeit für die Stadtverwaltung der Reichshauptstadt dienstverpflichtet und in Lagern untergebracht worden. Laurenz Demps hat nachgewiesen, dass der Aufbau, Betrieb sowie die Erweiterung dieser „Wohnlager für die auswärtigen Arbeiter der Reichshauptstadt“ – also Wohnlager für deutsche und ausländische Arbeiter – die Stadt Berlin zentral mittels des Kriegshaushaltes der Reichshauptstadt organisierte und betrieb. Bereits 1986 führte er 20 dieser Lager, mit einer durchschnittlichen Belegung von 1 000 Personen pro Lager an. (9)
Quellen:
(1) Wirtschaftlicher Lagebericht für das Wirtschaftsgebiet Berlin. Oktober – Dezember 1938. Bundesarchiv Berlin: R 41 / 155 Bl. 43.
(2) III. Ergebnisse der Volkszählung vom 1.05. 1939. Ausländer 1939. in: Berlin in Zahlen. Taschenbuch. Hrsg. Vom Statistischen Amt der Stadt Berlin, 1947. S. 90.
(3) III. Ergebnisse der Volkszählung vom 1.05. 1939. Ausländer 1939. in: Berlin in Zahlen. Taschenbuch. Hrsg. Vom Statistischen Amt der Stadt Berlin, 1947. S. 88.
(4) Hier sind nur angeführt: Laurenz Demps unter Mitarbeit von Reinhard Hölzer: Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterlager in der faschistischen Reichshauptstadt Berlin 1939 – 1945. Berlin, 1986.; Helmut Bräutigam: Nationalsozialistische Zwangslager in Berlin IV. Fremdarbeiterlager 1939 – 1945. in: Berlin Forschungen Bd. IV. Hrsg. von Wolfgang Ribbe. Einzelveröffentlichungen der historischen Kommission zu Berlin Bd. 70. Publikationen der Sektion für die Geschichte Berlins. Bd. 6. Berlin, 1989. S. 235 / 280.; Rainer Kupatzki: Zwangsarbeiter- und Kriegsgefangenenlager. Standorte und Topographie in Berlin und im brandenburgischen Umland. 1939 – 1945. Berlin-Forschungen der historischen Kommission Berlin. Hrsg. von Wolfgang Rippe, Berlin 2001.
(5) Auflistung dieser Lager in: Rainer Kupatzki: Zwangsarbeiter- und Kriegsgefangenenlager. Standorte und Topographie in Berlin und im brandenburgischen Umland. 1939 – 1945. Berlin-Forschungen der historischen Kommission Berlin. Hrsg. von Wolfgang Rippe, Berlin 2001.S. 72 / 75.
(6) Siehe auch: „Kriegsverwaltungsbericht Wilmersdorf (vom Kriegsbeginn bis 31. März 1941)“: LAB A Rep. 039-08 Nr. 14 und Charlottenburg LAB Erster Kriegsverwaltungsbericht des Verwaltungsbezirks Charlottenburg. Sept. 1939 bis 31. März 1941. in: Landesarchiv Berlin A Rep. 021-02 Nr. 118.
(7) Siehe: Beilage zu den Kriegs-Mitteilungen des Statistischen Amtes der Reichshauptstadt Berlin. Nr. 3 / 4. 1942. S. 14.
(8) Helmut Bräutigam: Zwangsarbeit in Berlin 1938 – 1945. in: Zwangsarbeit in Berlin 1938 – 1945.Hrsg. vom Arbeitskreis Regionalmuseen Berlin, 2003. S. 20.
(9) Laurenz Demps unter Mitarbeit von Reinhard Hölzer: Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterlager in der faschistischen Reichshauptstadt Berlin 1939 – 1945. Berlin, 1986. S. 12.

Autor:

Stefan Knobloch aus Charlottenburg

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