Teures Pflaster: Die meisten Mieterhöhungen gibt es in Charlottenburg-Wilmersdorf
Charlottenburg-Wilmersdorf. Die Pressekonferenz des Berliner Mietervereins vor einer Woche hat das Thema plastisch gemacht, ohne das schon lange kein Wahlkampf, keine TV-Talkrunde und kein Stammtischgespräch mehr auskommt: Bezahlbarer Wohnraum in Berlin wird immer knapper.
„Besonders betroffen sind innerstädtische Bezirke wie Friedrichshain, Schöneberg oder Charlottenburg“, sagte Reiner Wild, Geschäftsführer des Vereins. „Dort laufen uns derzeit die Angebotsmieten davon.“ Jene Mieten also, die im Zuge eines Mieterwechsels aufgerufen werden. Problematisch ist die Entwicklung aber nicht nur für Wohnungssuchende, sondern auch für Bestandsmieter. „Die Vermieter orientieren sich bei ihren gewünschten Mieterhöhungen nämlich in diesen Fällen gerne an den Angebotsmieten“, sagte Wild.
Davon konnte und wollte eine ältere Anwohnerin des Hohenzollerndamms in Wilmersdorf bei der Pressekonferenz gerne ein Lied singen. Aus dem Nichts sei bei ihr kürzlich die Ankündigung einer Mieterhöhung um 75 Euro monatlich ins Haus geflattert. „Meine Nachbarn und ich waren geschockt“, sagte sie. Besonders geärgert habe sie die Begründung "gute Wohnlage". Das war vielleicht mal, heute ist es da in erster Linie laut."
Knapp zwei Euro mehr - pro Quadratmeter
Kein Einzelfall im Bezirk, wie die Auswertung von mehr als 200 Mieterhöhungserklärungen aus allen Teilen der Stadt belegt. Alleine 35 kamen von Mietern aus Charlottenburg-Wilmersdorf, die den Verein um beratende Unterstützung baten – so viele wie aus keinem anderen Bezirk. Auch in der „Liste der sehr hohen Mietsteigerungen“ mischt der Bezirk vorne mit. In der Heerstraße 229 forderte der Vermieter 1,97 Euro mehr pro Quadratmeter und Monat, nur für ein Objekt in Mitte war die Erhöhung mit 2,28 Euro noch dramatischer.
Die am Hohenzollerndamm wohnhafte Mieterin bezahlt derzeit eine Nettokaltmiete in Höhe von 585 Euro, bezahlen soll sie künftig 660 Euro. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 593,50 Euro. „Und die darf nach geltendem Mietrecht nicht überschritten werden“, sagte Wild, „dieser Wert, ermittelbar über den Mietspiegel, müssen Betroffene also immer heranziehen.“ Auch die Kappungsgrenze, nach der eine Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren 15 Prozent betragen dürfe, sofern sie nicht die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt, sei an sich schon zu prüfen. „Wenn die letzte Mieterhöhung vor einem Jahr elf Prozent betrug, darf sie in den kommenden zwei Jahren höchstens vier Prozent betragen“, sagte der Geschäftsführer. maz
Autor:Matthias Vogel aus Charlottenburg |
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