Verfassungsgericht erlaubt Videoüberwachung von Demos
Seit einem Jahr sind Aufnahmen bei Demos in Berlin erlaubt, da die Mehrheit des Abgeordnetenhauses aus SPD und CDU das Versammlungsgesetz geändert hatte. Die Änderung wollte die Opposition nun rückgängig machen. Ohne Erfolg. Aufnahmen sind laut Verfassungsgerichtshof zulässig, wenn sie wegen der Größe oder der Unübersichtlichkeit der Versammlung zur Lenkung des Polizeieinsatzes erforderlich sind. Beamte dürfen demnach bei Demos filmen, müssen aber einen Weitwinkel verwenden, dürfen nicht zoomen und das Bild nicht auf einzelne Demonstranten einengen.
In ihrer Urteilsbegründung geben die Richter an, dass solche Aufnahmen in die Versammlungsfreiheit eingreifen und Einzelne davon abgehalten werden könnten, an Demos teilzunehmen. Sie werten diesen "Einschüchterungseffekt" aber als verhältnismäßig. "Wir bedauern, dass das Gericht Behördeninteressen über Bürgerrechte gestellt hat", sagt Udo Wolf, Fraktionsvorsitzender der Linken. Ihm bereitet der Abschreckungseffekt große Sorgen. Dass die Richter die Aufnahmen auf Übersichtsbilder einschränken, begrüßt er. "Es ist deutlich geworden, dass die Polizei dieses Überwachungsmittel nur eingeschränkt einsetzen darf. Darauf werden wir achten", so Wolf. Ähnlich reagierten die Piraten. In einer Erklärung weisen sie darauf hin, dass die Polizei ihre Praxis ändern und einschränken müsse. Übersichtsaufnahmen werden wohl am 1. Mai entstehen. Es werde sich zeigen, ob der Einsatz einer Überprüfung durch Gerichte standhalten wird, so die Piraten.
Autor:Jana Tashina Wörrle aus Charlottenburg |
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