UN-Konvention zum Behindertenrecht umsetzen
Zum Hintergrund: Am 24. April hat das Bezirksamt den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK beschlossen. Der Plan beinhaltet Ziele und Maßnahmen zu drei Handlungsfeldern: "Teilhabe am Arbeitsleben", "Bewusstseinsbildung" und "Barrierefreiheit". Bis spätestens 2018 sollen diese Ziele umgesetzt sein. Anschließend können weitere Handlungsfelder ergänzt werden.
Die UN-BRK ist seit 26. März 2009 gültiges Recht in Deutschland. Der Aktionsplan wurde in Kooperation mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW, www.imew.de) sowie Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft - insbesondere des bezirklichen Beirats für Menschen mit Behinderung - erarbeitet.
Autor:Ulrike Martin aus Neukölln |
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