Expertin erklärt
Grundrente – ein Zuschlag zur Rente

Gundula Sennewald, Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung Bund. | Foto: privat
  • Gundula Sennewald, Rentenexpertin der Deutschen Rentenversicherung Bund.
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  • hochgeladen von Manuela Frey

Wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat, soll künftig eine Grundrente erhalten. Darauf hat sich der Bundestag Anfang Juli 2020 geeinigt. Die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Plus zur bestehenden Rente. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Die Höhe wird individuell bestimmt. Das Grundrentengesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Um den Zuschlag erhalten zu können, müssen mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Dazu zählen beispielsweise Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit, Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten sowie Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat. Auch im Ausland erworbene Zeiten können dazu zählen, wenn diese Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind. Durchschnittlich muss das Einkommen während des Berufslebens weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes betragen haben. Auf den Grundrentenzuschlag wird Einkommen angerechnet.

1,3 Mio Menschen antragsberechtigt


Aktuell geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. Der Zuschlag wird sich nach den Schätzungen voraussichtlich im Schnitt auf rund 75 Euro monatlich belaufen.

Die Rentenversicherung ermittelt automatisch die Zeiten und prüft auch die weiteren Voraussetzungen für alle Rentner. Niemand muss sich also bei der Rentenversicherung melden und einen Antrag stellen, um die neue Leistung zu erhalten. Auch Rentenbezieher, die im Ausland wohnen, werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sofern ein Grundrentenzuschlag für sie in Betracht kommt. Da rund 26 Millionen Konten geprüft werden müssen, wird es voraussichtlich bis Ende 2022 dauern, bis alle Berechtigten ermittelt sind. Die Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden in allen Fällen nachgezahlt.

Die Deutsche Rentenversicherung kümmert sich um alles und zahlt jedem, dem eine Grundrente zusteht, diese auch schnellstmöglich aus.

Fragen und Antworten

 
1. Was ist die Grundrente?

Die Grundrente ist ein individueller Zuschlag zur Rente. Dieser soll eine langjährige Versicherung bei unterdurchschnittlichem Einkommen anerkennen. Langjährig Versicherte mit einem durchschnittlich versicherten Einkommen von weniger als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens können einen Zuschlag zur Rente erhalten. Dabei sind weitere Voraussetzungen und Einkommensgrenzen zu beachten.

2. Wie hoch wird der Grundrentenzuschlag sein?

Die Höhe wird anhand der Versicherungsbiografie bestimmt. Die Bundesregierung rechnet im Schnitt mit einem Grundrentenzuschlag von monatlich 75 Euro.
 

3. Muss ich einen Antrag stellen?

Niemand muss einen Antrag stellen. Ob jemand Anspruch auf den Zuschlag zur Rente hat, wird von der Rentenversicherung automatisch geprüft.

 
4. Wird die Grundrente als eigenständige Leistung gezahlt?

Nein, die Grundrente ist keine eigenständige Leistung, sondern ein Zuschlag zur Rente. Sie wird als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt.
 

5. Bei welchen Renten gibt es einen Grundrentenzuschlag?

Der Zuschlag kommt für alle gesetzlichen Renten in Betracht. Er wird für alle Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten automatisch geprüft. Alle Renten sollen bis Ende 2022 überprüft werden.
 

6. Wer hat einen Anspruch auf Grundrente?

Um den Grundrentenzuschlag in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten vorhanden sein. Die Grundrente startet bereits in einem Übergangsbereich, wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorhanden sind. Der Zuschlag zur Rente fällt dann allerdings geringer aus.
 

7. Was sind Grundrentenzeiten?

Das sind alle Zeiten, die für die 33 Jahre Mindestversicherungszeit mitzählen, um einen Anspruch auf Grundrentenzuschlag zu haben. Dazu gehören hauptsächlich Pflichtbeitragszeiten aus Berufstätigkeit, Selbstständigkeit, für Kindererziehung oder Pflege. Außerdem Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen bei Krankheit oder Rehabilitation.
 

8. Wird Einkommen auf die Grundrente angerechnet?

Ja. Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Alleinstehende bis zu einem monatlichen Einkommen von 1250 Euro. Bei Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 1950 Euro. Wird der jeweilige Freibetrag überschritten, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Bei Einkommen über 1600 Euro (Paare: 2300 Euro) wird der über diesem Betrag liegende Teil in voller Höhe angerechnet.
 

9. Welches Einkommen wird bei der Grundrente angerechnet?

Beim Grundrentenzuschlag werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrags angerechnet. Das zu versteuernde Einkommen wird vom Finanzamt an den Rententräger gemeldet, relevante Kapitalerträge sind von den Rentnerinnen und Rentnern der Rentenversicherung mitzuteilen. Kann das Finanzamt keine Einkommensdaten mitteilen, werden Renten und Versorgungsbezüge, bestimmte Altersvorsorgeleistungen und relevante Kapitalerträge als Einkommen berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden zum Beispiel Immobilien und Vermögen.

 
10. Werden Zeiten im Ausland bei den Grundrentenzeiten mitgezählt?

Diese werden grundsätzlich bei den Ländern berücksichtigt, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde oder für die das EU-Recht gilt. Zeiten in den USA und der Türkei sind aufgrund entsprechender Regelungen in den jeweiligen Sozialversicherungsabkommen davon aber ausgenommen. Die Höhe eines Grundrentenzuschlags selbst wird allerdings nur aus den deutschen Zeiten berechnet.
 

11. Muss ich eine Steuererklärung abgeben, um die Grundrente zu erhalten?

Nein, in diesem Fall werden von der Rentenversicherung die Renteneinkommen und Versorgungsbezüge (reduziert durch pauschale Abzüge) sowie die abgeltend versteuerten Kapitalerträge als Einkommen angerechnet.
 

12. Zusätzlich zu meiner Rente werde ich Grundsicherung oder Wohngeld beantragen. Wird dort meine gesamte Rente angerechnet?

Haben Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten erreicht, wird ein Betrag in Höhe von 100 Euro Ihrer monatlichen Bruttorente zuzüglich 30 Prozent der darüber liegenden Rente nicht angerechnet. Dieser Freibetrag wird auf 50 Prozent des Regelsatzes zur Grundsicherung begrenzt. Der Freibetrag liegt somit im Jahr 2021 bei maximal 223 Euro.

Autor:

Manuela Frey aus Charlottenburg

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