Kein Stress während der EM: Public Viewing sollte bei den Behörden angemeldet werden

Ab dem 10. Juni ist auch Friedrichshain-Kreuzberg wieder im EM-Fieber. Antifußballer, die sich vom abendlichen Public Viewing gestört fühlen, haben keine Chance, wenn der Veranstalter eine Genehmigung vorweisen kann. | Foto: Thomas Frey
  • Ab dem 10. Juni ist auch Friedrichshain-Kreuzberg wieder im EM-Fieber. Antifußballer, die sich vom abendlichen Public Viewing gestört fühlen, haben keine Chance, wenn der Veranstalter eine Genehmigung vorweisen kann.
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Friedrichshain-Kreuzberg. Vom 10. Juni bis 10. Juli findet in Frankreich die Fußball-Europameisterschaft statt. Die gut vier Wochen stehen auch wieder im Zeichen vieler Freiluftübertragungen.

Lokale oder andere Veranstaltungsorte, die Public Viewing anbieten, sollten vor allem für die Spiele am Abend eine Genehmigung einholen. Darauf hat das Bezirksamt hingewiesen. Das gelte unabhängig von der vom Bundesrat verabschiedeten Regelungen. Denn sie setzen die Berliner Lärmschutzverordnung nicht außer Kraft. Aber auch in Friedrichshain-Kreuzberg werden Ausnahmen – sprich ein gemeinsames Fußball schauen auch nach 22 Uhr – möglichst großzügig erteilt. Die Kriterien sind dafür unter anderem eine "Adäquanz und Akzeptanz der öffentlichen Fernsehdarbietung", beziehungsweise "das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf", wie es in der Mitteilung heißt. Allerdings müssten auch "die Abstände zu Wohnbebauung und sozialbedürftigen Einrichtungen" oder die "Sensibilität des Umfeldes" berücksichtigt werden.

Bereits bei vergangenen Welt- und Europameisterschaften sei nahezu allen Public Viewing-Wünschen stattgegeben worden, sagt Marcus Münnich, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes. Die aktuellen Hinweise würden nur klarstellen, dass es sich dabei um keinen Freibrief handelt.

Außerdem sollte die geplante Freiluftübertragung rechtzeitig angemeldet werden. Hier war von einem Termin vier Wochen vor dem ersten Spiel die Rede. Das würde aber bedeuten: Wer nicht bis 15. Mai vorstellig geworden ist, könnte zum Beispiel die Auftaktpartie der deutschen Mannschaft am 12. Juni um 21 Uhr nicht zeigen.

Marcus Münnich schwächt die Frist etwas ab. Auch Anträge, die in den kommenden Tagen eingehen, würden noch rechtzeitig bearbeitet.

Die Gesamtzahl der Genehmigungen bewegt sich voraussichtlich im knapp dreistelligen Bereich. Das bedeutet im Umkehrschluss, längst nicht jeder Public Viewing-Anbieter holt sich die behördliche Erlaubnis. In den meisten Fällen hat das keine Folgen. Kommen allerdings Lärmbeschwerden, könnte der Betreiber Stress bekommen. tf

Autor:

Thomas Frey aus Friedrichshain

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