Planverfahren für das Dragonerareal beschlossen
Sie beschloss auf Antrag der SPD-Fraktion für das Gelände ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Festgeschrieben werden soll dort unter anderem, dass es auf dem Grundstück Gemeinbedarfsflächen, etwa für eine Kita, Grünflächen und Kultur geben muss. Außerdem soll ein Teil des Geländes für Handwerk und Gewerbe gesichert werden.
Wohnungsbau ist natürlich ebenfalls vorgesehen. Mindestens die Hälfte davon soll allerdings öffentlich gefördert sein. Deshalb wird auch verlangt, dass das Bezirksamt die weitere Entwicklung auf dem Dragonerareal zusammen mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft organisieren soll.
Die Stoßrichtung ist damit klar. Werden diese Forderungen umgesetzt, ist das Areal für einen privaten Käufer nicht mehr lukrativ. Genau das soll erreicht werden. Gleichzeitig würde der Wert der Fläche sinken. Damit wäre sie wiederum für kommunale Wohnungsunternehmen bezahlbar.
Eigentümer des Grundstücks zwischen Obentrautstraße und Rathaus Kreuzberg ist der Bund, vertreten durch seine Immobiliengesellschaft BIMA. Die BIMA hatte es in den vergangenen Monaten erneut zum Verkauf ausgeschrieben. Auch dieses Mal nach dem Höchstpreisverfahren, was schon lange heftig kritisiert wird.
Bei der ersten Runde ging der Zuschlag an die German Real Estate aus Hamburg, die aber im Januar 2014 das Handtuch warf. Sie hatte damals rund 21 Millionen Euro geboten. Außerdem war sie im Bezirk mit zahlreichen Wünschen nach weiteren Leistungen für die Allgemeinheit konfrontiert worden. Etwa der Forderung bis zu 30 Prozent der neuen Wohnungen im preiswerten Segment um 6,50 Euro pro Quadratmeter anzubieten. Beides zusammen war anscheinend zu viel.
Das zweite Verfahren sah vor einigen Wochen den Berliner Projektentwickler Arne Piepgras als Sieger. Sein Angebot lag sogar bei 36 Millionen. Eine solche Kaufsumme rechne sich nur, wenn die Wohnungen entsprechend teuer angeboten werden, ist eine Mehrheit in der BVV überzeugt. Ein solches Luxusquartier soll aber auf jeden Fall verhindert werden.
Das Bebauungsplanverfahren bietet dazu eine Möglichkeit. Denn laut des bisher gültigen B-Plans handelt es sich beim etwa 47.000 Quadratmeter großen Dragonerareal um ein Gewerbegebiet. Er müsste also auf jeden Fall geändert werden, sollte es dort Wohnungsbau geben. Genau deshalb wird an dieser Stelle angesetzt. Und weil ein Bebauungsplan normalerweise Sache des Bezirks ist, hat er erst einmal gute Karten.
Mitspielen muss aber auch der Senat. Denn er könnte das Verfahren an sich ziehen und eventuell mehr auf die Wünsche eines privaten Investors eingehen. Dazu wird er als Mitspieler für die künftigen Pläne gebraucht.
Allerdings will auch die Landesebene rund ein Drittel bezahlbare Wohnungen auf dem Areal sicherstellen. Das wurde bereits im Frühjahr in einer entsprechenden Abmachung mit dem Bezirk festgeschrieben.
Autor:Thomas Frey aus Friedrichshain |
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