Kleingärten sollen für Wohnungsbau nicht freigegeben werden
Auch zukünftig sollen die Flächen der Kleingartenanlagen in Lichtenberg nicht für den Wohnungsbau freigegeben werden. Der Grund ist die Sorge vieler Kleingärtner, dass aufgrund des boomenden Wohnungsbaus und der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum die Diskussion in Berlin dahin gehen könnte, auch Kleingartenflächen für den Wohnungsbau heranzuziehen.
Versprechen hat Bestand
Um dies in Lichtenberg zu verhindern, werden alle Kleingartenanlagen planungsrechtlich gesichert. "Wir sichern solche Kleingartenanlagen, die sich nach dem Bundeskleingartengesetz teilweise oder vollständig in privatem Eigentum befinden", erläutert Nünthel. Für bezirkliche Flächen sei das nicht notwendig, so Nünthel weiter. "Hier gilt weiter mein Versprechen aus dem Januar 2013, dass wir keine Kleingartenanlagen zugunsten von Wohnungsbau opfern werden." Von den insgesamt 44 Kleingartenanlagen in Lichtenberg befänden sich 37 vollständig oder teilweise auf dem Grund und Boden des Landes Berlin. Diese werden nicht planungsrechtlich gesichert.
In vier der sieben weiteren Fälle, in denen Kleingartenanlagen auf privaten Flächen liegen, wurde der Bebauungsplan im Sinne der Kleingärtner als Grünfläche bereits festgesetzt. Damit können diese Anlagen nicht mehr bebaut werden. Unter diese fallen die Kleingartenanlage "Siegfriedslust" in der Bornitzstraße, die Kleingartenanlage "Weiße Taube" in der Siegfriedstraße, die Kleingartenanlage "Pflanzenfreunde" in der Hansastraße und die Kleingartenanlage "Feldtmannsburg Bezirk III" an der Feldtmannstraße. Aktuell wird die Festsetzung der Kleingartenanlage "Wiesenhöhe" im Ortsteil Malchow vorangetrieben. Was mit den dann verbliebenen zwei Anlagen auf privatem Grund geschieht, ist noch unklar.
Autor:Karolina Wrobel aus Lichtenberg |
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