Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Die Steuererklärung gehört gewiss nicht zu den Arbeiten, die man gern erledigt. Doch der Aufwand kann sich lohnen. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes bekamen Arbeitnehmer in den vergangenen Jahre im Schnitt 873 Euro vom Finanzamt zurück.
Viele Steuerzahler sind von Amts wegen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die Gründe sind im Einkommensteuergesetz (EStG) Paragraf 46 geregelt. Es gibt aber auch Steuerzahler, die zur Abgabe nicht verpflichtet sind. Sie können dann freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Freiwillig oder Pflicht – das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Steuerzahler müssen diese Voraussetzungen selbstständig prüfen. Versäumt der Steuerzahler die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung, obwohl er zur Abgabe verpflichtet war, fallen später gegebenenfalls Verspätungszuschläge und Zinsen an. Wird der Steuerzahler vom Finanzamt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert, muss er diese in jedem Fall abgeben. Eine Pflicht besteht unter anderem für jene Arbeitnehmer, die beispielsweise neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro, etwa aus einer Nebentätigkeit, erzielt haben oder Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld) von über 410 Euro im Jahr erhielten, oder aber parallel bei mehreren Arbeitgebern tätig waren. Auch wer mit seinem Lebenspartner Arbeitslohn bezogen hat und ein Partner mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Eheleute beide die Steuerklasse IV mit Faktor gewählt haben, muss eine Erklärung abgegeben werden.
Wer haupt- oder nebenberuflich Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt, muss grundsätzlich jährlich seine Steuererklärung einreichen. Zunehmend sind auch Senioren dazu verpflichtet, grundsätzlich jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. rid
Autor:Ingrid Laue aus Lichtenberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.