Rechnungen sammeln

Eine neue Dämmung für das Dach und das Abdichten des Kellers: Die Handwerkerrechnungen für solche Arbeiten aufzuheben, zahlt sich für Hausbesitzer aus. Seit 2009 können sie von der Steuer abgesetzt werden. 20 Prozent von maximal 6000 Euro pro Jahr dürfen geltend gemacht werden. Absetzbar sind allerdings nur die reinen Lohn- und Arbeitskosten, nicht die für das verbaute Material, so der Verband Privater Bauherren in Berlin. Wichtig sei, dass eine ordentliche Rechnung vorliegt, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt werden. Außerdem müsse die Rechnung per Überweisung beglichen werden - nicht bar auf die Hand. Sowohl die Rechnung als auch den Überweisungsbeleg müsse der Steuerpflichtige dem Finanzamt vorlegen können. Natürlich dürften Hausbesitzer auch mehrere Rechnungen verschiedener Handwerker bis zum Höchstbetrag von 6000 Euro Lohnkosten sammeln und zusammen beim Finanzamt einreichen.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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