Antrag an Rentenversicherung richten
Welcher Träger das genau ist, entnehmen sie am besten ihrem Rentenbescheid. Darauf weist der Landesverband Baden-Württemberg des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hin. Sinnvoll kann eine Reha-Maßnahme zum Beispiel für chronisch kranke Kinder und Jugendliche mit Asthma, Neurodermitis, Allergien oder Krebs sein. Die vier- bis sechswöchige Kur soll dazu beitragen, dass das Kind wieder gesund wird oder es ihm zumindest besser geht. Auch durch die Krankheit verursachte spätere Schäden lassen sich damit möglicherweise vermeiden.
Hilfe bei der Antragstellung bekommen Eltern bei ihrem Kinder- und Jugendarzt. Dieser muss nicht die Zusatzbezeichnung "Rehabilitationswesen" aufweisen oder einen besonderen Kurs absolviert haben. Anders ist das, wenn ein Erwachsener für sich einen Reha-Antrag stellt oder eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Letztere wird bei der Krankenkasse beantragt.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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