Absicherung bei Krankheit
Auszubildende müssen sich nach dem Berufsstart um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Sie können mit Lehrbeginn nicht wie bisher über die Eltern mitversichert werden. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) hin. Sie haben zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn Zeit, um sich eine eigene Krankenkasse zu suchen. Das gilt auch dann, wenn Auszubildende nur sehr wenig verdienen. Die Grenze von 450 Euro für geringfügig Beschäftigte gelte für Azubis nicht. Verdienen Jugendliche allerdings weniger als 325 Euro im Monat, zahlt der Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge allein. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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