Angestellten drohen Lohneinbußen
In einem solchen Fall trägt der Beschäftigte das volle Risiko und muss eine Lohnkürzung in Kauf nehmen. Darauf weist der Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin hin.
Alternativ kann der Arbeitnehmer aber auch in manchen Fällen mit seinem Chef verhandeln und ihm beispielsweise anbieten, die Zeit nachzuarbeiten.
Ausnahmen gibt es nach gängiger Rechtsprechung bisher nur bei Naturkatastrophen: Sitzen Arbeitnehmer am Urlaubsort beispielsweise wegen eines Vulkanausbruchs fest, hat es in der Regel keine Konsequenzen, wenn er später als geplant wieder an den Schreibtisch zurückkehrt, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht.
In jedem Fall sollten Berufstätige so schnell wie möglich bei der Arbeit Bescheid geben, wenn sich eine Verspätung abzeichnet: "Da stehe ich in der Informationspflicht und würde auch keine Kosten scheuen", empfiehlt Bredereck. Erreichen sie den Vorgesetzten nicht, sollten sie zumindest Kollegen benachrichtigen. Meldet sich der Arbeitnehmer dagegen nicht, kann er im schlimmsten Fall eine Abmahnung bekommen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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