So kommen angehende Auszubildende an Bares

Ein paar Euro extra im Portemonnaie: Für Azubis ist Berufsausbildungsbeihilfe eine Möglichkeit, ihre Vergütung aufzubessern. | Foto: Andrea Warnecke
  • Ein paar Euro extra im Portemonnaie: Für Azubis ist Berufsausbildungsbeihilfe eine Möglichkeit, ihre Vergütung aufzubessern.
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Es ist erst Mitte des Monats, doch das Geld ist schon wieder alle: Mancher Auszubildende hat Schwierigkeiten, mit seiner Vergütung auszukommen. In dem Fall gibt es verschiedene Möglichkeiten, etwas zusätzlich einzunehmen.

 • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Müssen Jugendliche für die Ausbildung von zu Hause ausziehen und einen eigenen Haushalt gründen, können sie BAB bekommen. Maximal erhalten Schulabgänger 584 Euro, der Betrag berechnet sich unter anderem nach der finanziellen Situation der Eltern. Jugendliche können ihren Anspruch im Netz unter babrechner.arbeitsagentur.de errechnen. Das Geld müssen Jugendliche nicht zurückzahlen, erklärt Paul Ebsen von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg.

Wichtig ist, frühzeitig einen Antrag zu stellen - denn die Leistung wird nicht rückwirkend gezahlt. Stellen Auszubildende im November erst einen Antrag, bekommen sie frühestens ab November Geld. Das gilt selbst dann, wenn sie schon seit 1. September eine Ausbildung machen.

 • Nebenjob: Um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben, scheint ein naheliegender Schritt, einen Nebenjob anzunehmen. Einige Betriebe bieten Azubis an, am Wochenende für sie etwa auf der Baustelle im Einsatz zu sein – gegen ein Entgelt. Doch Vorsicht: Hierbei sind enge Grenzen zu beachten, warnt Florian Haggenmiller. Er ist Abteilungsleiter Jugend und Jugendpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin. Wer unter 18 ist, darf laut Jugendschutzgesetz an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten. Der Sonnabend ist für sie deshalb für einen Nebenjob tabu. Wer über 18 Jahre ist, kann das machen. Ist der Nebenjob nicht beim Ausbildungsbetrieb, sollten Lehrlinge aber auf jeden Fall Bescheid geben, um keinen Ärger zu riskieren. Verboten ist es, dem Arbeitgeber im Nebenjob Konkurrenz zu machen. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand Maurer lernt – und am Wochenende in der Nachbarschaft gegen Geld diese Dienstleistung übernimmt.

 • Kindergeld: Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht Kindergeld zu. Das sind in der Regel 184 Euro pro Monat – ab dem dritten Kind steigt es auf 190 Euro, dann auf 215 Euro. Wohnen Auszubildende nicht mehr zu Hause, und die Eltern geben es nicht an den Nachwuchs weiter, können sie es sich direkt auszahlen lassen. Dafür müssen sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Antrag stellen, erklärt Haggenmiller vom DGB.

 • Bafög: Wer eine klassische duale Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Bafög. Doch wer an einer Berufsfachschule lernt, kann es beziehen, erklärt Alireza Khostevan, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Sie gibt es etwa für kaufmännische, handwerkliche Berufe, künstlerische, hauswirtschaftliche und sozialpflegerische Berufe. Die Schüler müssen das Geld nicht zurückzahlen.

 • Stipendium: Bei Stipendien denken viele erst einmal an Studenten. Doch vereinzelt gibt es auch Förderungen für Auszubildende. Häufig gelten sie allerdings nur für bestimmte Personengruppen – etwa Alleinerziehende. Es lohnt sich aber zu schauen, ob für einen selbst etwas dabei ist. Einen Überblick bietet die Datenbank www.stipendienlotse.de oder mystipendium.de. mag

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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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