Bußgelder für Gemeinnütziges
Berlin. Die Justizverwaltung stellt immer mehr eingezogene Bußgelder aus Strafverfahren gemeinnützigen Projekten und Einrichtungen zur Verfügung. Flossen 2017 aus den Gesamtgeldbußen von 6,8 Millionen Euro noch 174.630 Euro an den sogenannten Sammelfonds „Samba“ (2,5 Prozent), waren es 2020 bei ebenfalls 6,8 Millionen Euro Gesamtgeldbußen mit 328.754 Euro schon 4,8 Prozent. Das geht aus der Antwort von Berliner Justizstaatssekretärin Daniela Brückner auf die Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) hervor. Das Entscheidungsgremium mit einem Richter, Staatsanwalt und einen Vertreter der Senatsjustizverwaltung hat 2020 insgesamt 304 Projekte aus dem Samba-Fonds gefördert. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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