Klagen schneller zustellbar
Berlin. Anderthalb Jahre nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses zur Vereinfachung der Zahlung von Gerichtskosten hat der Senat jetzt beschlossen, dass Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Gerichtskosten auch per Lastschrift einziehen können. Dies hatten Rechtsanwälte und Kläger schon lange gefordert, um die Zustellung von Klagen zu beschleunigen. Bisher war es so, dass das Gericht erst einen Kostenbescheid an die Kläger versandt hat und erst nach Zahlungseingang bei der Justizkasse die Klage an die gegnerische Partei zugestellt hat. Dadurch vergingen mehrere Tage oder Wochen, bis eine Klage letztlich zugestellt wurde. Rechtsanwälte forderten deshalb, dass die Gerichte auf Wunsch die Kosten im Lastschriftverfahren einziehen. DJ
Autor:Dirk Jericho aus Mitte |
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