Gassi-Regel völlig absurd
Neuer Entwurf der Hundeverordnung schreibt mindestens eine Stunde Auslauf vor

Einmal um den Block, ein bisschen strullen und schnüffeln, danach zurück auf die Couch. Damit könnte bald Schluss sein. Denn ab 2021 soll eine neue Verordnung gelten, deren Entwurf die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner (CDU), jetzt vorstellte.

Ein Punkt neben der richtigen und wichtigen Verschärfung der Anforderungen an die Hundezucht ist, dass Hundehalter ihren Vierbeinern „mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers gewähren müssen“. Wie bitte? Dürfen Hunde künftig ihre Gassi-Zeiten einklagen? Und was ist mit denen, die bei Regen lieber zu Hause auf der faulen Haut liegen – wie der Hund meiner Tochter? Ein Hund ist schließlich auch nur ein Mensch. Und Hund ist auch nicht gleich Hund.

Wer soll das kontrollieren?

So gut diese Vorschrift auch gemeint sein mag, sie ist völlig gaga. Jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer geht mit seinem Tier Gassi und spazieren. Warum sollte der Staat vorschreiben, wie lange? Und vor allem: Wie soll man das kontrollieren? Laut Verordnung müssen die Bundesländer die Kontrolle übernehmen. Die Ordnungsämter freuen sich schon, jetzt auch noch die Gassi-Zeiten für Berlins 110.000 Hunde überwachen zu dürfen. Sie haben ja sonst nichts zu tun. Mitte hat bereits vorgeschlagen, dass die Halter die Zeiten dokumentieren und nachweisen müssen.

Bisher stellen die Streifen des Ordnungsamtes Knöllchen aus, wenn Herrchen seinen Vierbeiner frei herumlaufen lässt. In Berlin herrscht seit anderthalb Jahren Leinenpflicht. So viel zum ausgiebigen Auslauf im Park. Die Regelung ist in diesem Punkt völlig absurd.

Soll der Staat Haltern vorschreiben, wie lange sie mit ihrem Hund Gassi gehen?
Autor:

Dirk Jericho aus Mitte

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