Bestohlen im Schwimmbad
Im Schwimmbad kann schnell etwas wegkommen. Wer einfach ins Wasser springt und seine Sachen unbeaufsichtigt liegen lässt, hat wenig Chance, dass die Versicherung aushilft. Anders sieht es aus, wenn Wertgegenstände aus abgeschlossenen Räumen oder Schließfächern gestohlen wurden. Dann handelt es sich um einen schweren Diebstahl, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Und dann kann die Hausratversicherung einspringen. Bei einem einfachen Diebstahl – also wenn das Portemonnaie auf der Wiese liegt – greift der Schutz nicht, erklärt Weidenbach. Werden die Wertgegenstände allerdings unter Anwendung oder Androhung von Gewalt gestohlen, kommt die Versicherung wiederum für den Schaden auf. Denn auch bei einem räuberischen Diebstahl greift der Versicherungsschutz in den meisten Fällen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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