Kreditgebühren sind oftmals unzulässig
"Wenn Sie auf die Entscheidung des BGH verweisen, sollte das Kreditinstitut die Forderung eigentlich auch erfüllen." Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entsprechende Klauseln in Kreditverträgen für unwirksam erklärt (Az.: XI ZR 170/13 und 405/12).
Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen werden häufig im Preis- und Leistungsverzeichnis der Geldinstitute ausgewiesen und richten sich nach der Höhe des Kredits. "Im Durchschnitt müssen Kunden etwa 2,5 Prozent der Kreditsumme zahlen", sagt Feck. Bei einem Kredit über 100 000 Euro werden demnach etwa 2500 Euro an Gebühren fällig. Laut BGH ist das aber unzulässig.
Um die zu Unrecht gezahlten Gebühren zurückzubekommen, sollten sich Kunden schriftlich an ihre Bank wenden, rät Feck. "Schreiben Sie darin, wann Sie Ihr Darlehen aufgenommen haben und in welcher Höhe", erläutert der Verbraucherschützer. "Außerdem sollten Sie die Höhe des gezahlten Bearbeitungsentgeltes aufführen und dieses unter Verweis auf das Urteil des BGH zurückfordern."
Gute Chancen auf Erstattung haben Kunden, die ihren Kreditvertrag 2011 oder später abgeschlossen haben. "Bei Ansprüchen aus früheren Jahren könnten sich die Geldinstitute auf Verjährung berufen", sagt Feck. Diese Frage ist aber juristisch noch umstritten.
Wichtig zu beachten: Wurde eine Bearbeitungsgebühr frei verhandelt, ist sie durchaus zulässig. "Das setzt aber auch voraus, dass mit dem Kunden darüber gesprochen wurde und er tatsächlich über die Höhe verhandeln konnte." In diesem Fall darf die entsprechende Gebühr auch nicht schon im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt sein. In der Regel finden sich Klauseln dann im Darlehensvertrag.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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