Verbraucher müssen bestellte Ware erst nach Erhalt zahlen
Die langersehnte Bestellung ist endlich eingetroffen. Doch statt des Pakets liegt nur ein Zettel im Briefkasten. Darauf steht, dass der Empfänger es nicht etwa in der Filiale oder bei einer Paketbox abholen muss – sondern beim Nachbarn. Wenn der im Urlaub ist, muss der Empfänger im schlimmsten Fall noch eine Weile warten, bis er sein Paket in den Händen hält.
In einem solchen Fall muss der Verbraucher den Preis für die Bestellung erst entrichten, wenn er das Paket erhalten hat. "Das gilt auch für die Frist für das Widerrufsrecht", sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Empfänger die Ware in den Händen hält. Oftmals geht aber vom Versender automatisiert die Rechnung an den Empfänger, sobald der Transporteur das Paket abgegeben hat – egal wo.
"Den Versendern muss man hier zugutehalten, dass sie meist gar nicht wissen, dass das Paket nicht beim tatsächlichen Empfänger gelandet ist." Husemann rät Verbrauchern, sich dann an den Versender zu wenden. Auch der Nachbar sollte bestätigen, dass er über einen gewissen Zeitraum nicht anwesend war – und das Paket daher später beim Empfänger eintraf.
Auch wenn das Paket beim Nachbarn verloren geht, muss der Besteller die Ware nicht bezahlen. Denn bis zur Ablieferung des Pakets ist das Transportunternehmen verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Bestellung auf dem Weg verloren geht. Dann muss sich der Versender an den Transporteur wenden und klären, wo das Paket geblieben ist. Eventuell muss der dann Kontakt zum Nachbarn aufnehmen. Darf der Zusteller das eigentlich? Die meisten Paketdienste behalten sich in ihren AGB vor, das Paket beim Nachbarn abgeben zu dürfen, wenn sie den Empfänger nicht antreffen. "Nachbar" kann allerdings ein weit gefasster Begriff sein. "Es gibt keine gesetzliche Einschränkung, wie weit der Nachbar entfernt wohnen darf", sagt Husemann. Manchmal landet das Paket dann etwa in einem Laden in der Nähe. Teilweise können Verbraucher mit einer Vorausverfügung bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar ist. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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